Parlamentskorrespondenz Nr. 1031 vom 28.09.2022
Neu im Geschäftsordnungsausschuss
Wien (PK) – Die SPÖ hat eine Änderung der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse beantragt (2823/A). Antragsteller Kai Jan Krainer und seinen Fraktionskolleg:innen geht es darum, Untersuchungsausschüssen nicht nur – wie schon bisher - die Möglichkeit zu geben, Verfahrensrichter:innen abzuwählen, sondern auch Verfahrensanwält:innen sowie deren Stellvertreter:innen. Ihrer Meinung nach ist es eine "irrtümliche Lücke", dass dies nach der geltenden Rechtslage nicht möglich ist. Eine Abwahl werde insbesondere dann erforderlich sein, wenn die Betroffenen selbst nicht zurücktreten oder nicht zurücktreten können, obwohl die Voraussetzungen für eine Ernennung weggefallen sind, heißt es dazu in den Erläuterungen.
Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs