Parlamentskorrespondenz Nr. 1036 vom 29.09.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Umfassende Novellen für Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Marktüberwachung, Verbindungsstelle und Zertifizierung von Masken

Wien (PK) – Zwei Gesetzesvorlagen im Zusammenhang mit Unionsrecht sehen für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) künftig einerseits die Bündelung der Marktüberwachungsvollzugsagenden vor, andererseits soll in der Behörde eine zentrale Verbindungsstelle entsprechend der EU-Rahmenbedingungen sowie eine Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken eingerichtet werden.

Durch EU-Vorgaben soll sichergestellt werden, dass betreffende Produkte den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen und damit Anforderungen erfüllen, die ein hohes Schutzniveau bei öffentlichen Interessen, wie insbesondere Gesundheit und Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz sowie öffentliche Sicherheit weiterhin gewährleisten. Marktüberwachungsbehörden stehen demnach immer größer werdenden Herausforderungen gegenüber, etwa durch einen massiv steigenden globalen bzw. Online-Handel, komplexer werdenden Lieferketten und einer stark zunehmenden Zahl an Importen außereuropäischer Produkte.

Bündelung der Marktüberwachungsagenden

Mit einer Sammelnovelle (1673 d.B.) soll daher für eine breite Palette technischer Produkte im Bereich des Maschinen–Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetzes, des Elektrotechnikgesetzes, der Gewerbeordnung sowie des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb eine Bündelung von Marktüberwachungsagenden beim BEV erfolgen. Neben den bereits bestehenden langjährigen Vollzugserfahrungen des BEV im Bereich der Marktüberwachung von Messgeräten und Fertigpackungen sollen weitere Marktüberwachungsbelange wie etwa die Bereiche der persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. FFP-Masken), Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe wie etwa Heizstrahler, Sportboote, Maschinen, elektrische Betriebsmittel und die Kristallglas-, Schuh- und Textilkennzeichnung hinzukommen. Mit der vorgesehenen Erweiterung des technischen Know-hows soll künftig eine effiziente und bundesweit einheitliche und unionsrechtskonforme Verfahrensabwicklung sichergestellt und die Effektivität der Marktüberwachung gesteigert werden.

Mit der Novelle werden zudem die Marktüberwachungsmaßnahmen und -befugnisse umfassend überarbeitet und neu strukturiert, so die Erläuterungen. Viele der Bestimmungen würden sich nunmehr direkt aus der entsprechenden EU-Verordnung ergeben und seien als solche bereits unmittelbar anwendbar.

Die Verhängung von Strafen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung kommt laut Erläuterungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu, eine etwaige Anweisung zur Einschränkung des Zugangs zu Online-Schnittstellen der Telekom-Control-Kommission. Eingeführt werden soll für die Marktüberwachungsbehörde unter anderem auch eine Regelung zur Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Laut Erläuterungen wird davon ausgegangen, dass davon nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht wird.

Insgesamt bringe die Bündelung der Marktüberwachungsvollzugsagenden beim BEV eine Erleichterung der Verwaltung und eine Effizienzsteigerung. Dies sei aber auch mit einem erhöhten Bedarf an personellen Ressourcen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen verbunden, so die Erläuterungen.

Zentrale Verbindungsstelle im BEV

Darüber hinaus soll nach EU-Vorgaben mit einer Novelle zum Maß- und Eichgesetz (1675 d.B.) unter anderem eine zentrale Verbindungsstelle im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen eingerichtet werden. Das BEV soll mit der Abwicklung von Schutzklauselverfahren und der Erstellung und Koordination der Marktüberwachungsstrategie sowie als zentrale Verbindungsstelle insbesondere mit der Koordination und Vertretung national abgestimmter Positionen in Bezug auf die Marktüberwachung und mit der Unterstützung von grenzübergreifenden Amtshilfeverfahren beauftragt werden.

Weitere Elemente der Änderung des Maß- und Eichgesetzes betreffen etwa eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden untereinander und mit den Zollbehörden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Geschaffen werden sollen mit der Novelle auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb einer Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken. Mit den Änderungen werden auch Festlegungen zur Einbindung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Zollamts Österreich und der Telekom-Control-Kommission getroffen. (Schluss) mbu

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