Parlamentskorrespondenz Nr. 1057 vom 03.10.2022

Finanzausschuss: Verlängerung des Energiekostenausgleichs

150 €-Gutschein kann bis Ende Oktober beantragt werden

Wien (PK) - Die Fristen für die Anträge für den Energiekostenausgleich (150 €-Gutschein) sollen verlängert werden. Anträge sind nun bis Ende Oktober 2022 möglich, die Frist zur anschließenden Datenübermittlung soll ebenfalls prolongiert werden, so der heutige mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS getroffene Beschluss im Finanzausschuss.

Vertagt wurden vom Finanzausschuss mehrere Entschließungsanträge der Opposition. Diese Anträge betrafen die Anhebung von Taggeldern und vom Kilometergeld, eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes und die Erhebung von Teilzeit-Daten.

Anträge für Energiekostenausgleich bis Ende Oktober 2022 möglich

Nach derzeitiger Rechtslage ist die Frist für die Anforderung eines Gutscheines zur Einlösung des Energiekostenausgleichs in Höhe von 150 € Ende August 2022 abgelaufen. Über 2,6 Millionen Gutscheine wurden bereits beantragt, stellten ÖVP und Grüne dar. Insgesamt sind im Rahmen des Energiekostenausgleichs rund vier Millionen Gutscheine ausgeschickt worden. Diese können beim jeweiligen Stromanbieter eingereicht werden und reduzieren die Jahresabrechnung um 150 €. Nun soll die Frist bis 31. Oktober 2022 verlängert werden, um mehr Personen die Möglichkeit zu geben, den Energiekostenausgleich zu beantragen. In weiterer Folge wird auch die Frist für die Vorlage der Daten zur Einlösung auf 31. März 2023 verschoben. Damit soll es für wirklich alle Menschen die Möglichkeit geben diesen Kostenausgleich zu erhalten, erklärte Elisabeth Götze von den Grünen (2812/A).

Zustimmung erhielten die Regierungsfraktionen von den NEOS, die aber den Bürokratieaufwand kritisierten. Die SPÖ verwehrte weiterhin ihre Zustimmung, da, wie Nurten Yilmaz aufzeigte, viele Menschen mangels Energieliefervertrag keinen Anspruch auf den Energiekostenausgleich haben. Zudem stehe der Bürokratieaufwand in keinem Verhältnis zum Auszahlungsbetrag. Für Gerhard Kaniak (FPÖ) zeigt die Notwendigkeit zur Verlängerung, das Nicht-Funktionieren des Systems.

SPÖ für Anhebung von Kilometergeld

Ein Anliegen der Sozialdemokrat:innen war die Anpassung der Diäten für Dienstreisen (2363/A). Es müssten endlich die Kaufpreisunterschiede zwischen dem Wohn- und dem Reiseort abgegolten werden. Im Konkreten fordert die SPÖ das Taggeld von 26,40 € auf 39,60 € und die Nächtigungspauschale von 15 € auf 24,90 € anzuheben. Außerdem wird eine Erhöhung des Kilometergelds für Pkw von 0,42 € auf 0,54 €, und zwar rückwirkend per 1.1.2022 gefordert. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zum bereits zweiten Mal vertagt.

Während die ÖVP die zahlreichen anderen Entlastungsmaßnahmen in den Vordergrund stellte, erklärte Nina Tomaselli (Grüne) das derzeitige Kilometergeld für ausreichend. Es decke trotz hoher Spritpreise alle Kosten ab, argumentierte sie und betrachtete das Kilometergeld als ökologisch problematisch. Ab 20.000 km pro Jahr sei es möglich in die Gewinnzone zu kommen, hielt sie der SPÖ entgegen. Hubert Fuchs (FPÖ) sah dies als Realitätsverweigerung an, da 0,42 € pro gefahrenem Kilometer nicht alle Kosten abdecken können.

Ausfuhrförderungsgesetz: Novelle bis Jahresende notwendig

Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag von Petra Bayr (SPÖ) zum Ausfuhrförderungsgesetz (2666/A). Die Abgeordnete will das staatliche Exportförderungssystem nachhaltiger gestalten. Das aktuelle Ausfuhrfördergesetz laufe Ende 2022 aus, machte die Abgeordnete aufmerksam und wollte die notwendige Novelle nutzen, um beschäftigungspolitische, ökologische, menschenrechtliche und entwicklungspolitische Ziele, wie faire Entlohnung und die Vermeidung von Sklavenarbeit, umzusetzen. Zudem forderte sie klarere Transparenz- und Veröffentlichungsbestimmungen.

Die Ziele werden von den Grünen zu 100 Prozent geteilt, unterstrich Jakob Schwarz (Grüne). Auch Elisabeth Götze (Grüne) hielt dies für einen guten Zeitpunkt, um über menschenrechtliche Bedenken zu reden. Dem komplexen Prozess, der auch auf europäischer Ebene sowie mit Stakeholdern diskutiert werde, dürfe aber nicht vorausgegriffen werden. Peter Haubner (ÖVP) sah das Ausfuhrförderungsgesetz als Unterstützung der Exportwirtschaft an. Weiterer Bürokratieaufbau würde zum Verlust von Wettbewerbsvorteilen führen, erklärte er die Vertagung.

NEOS fordern genauere Teilzeit-Daten

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker forderte im Zuge der monatlichen Abgabenmeldungen künftig auch die vereinbarte Wochenarbeitszeit automatisch zu übermitteln (2767/A(E)). Die daraus gewonnenen Daten würde er dazu nutzen, um Maßnahmen gegen den bestehenden Arbeitskräftemangel und den "Teilzeitboom" zu setzen. Elisabeth Götze (Grüne) hegte Bedenken wegen des Erhebungsaufwands. Auch die ÖVP will die Lohnverrechnung administrativ entlasten. Der Antrag wurde daher vertagt. Ein gleichlautender Antrag liegt dem Sozialausschuss vor. (Schluss) gla