Parlamentskorrespondenz Nr. 1060 vom 03.10.2022
Frauenanteil im Bundesdienst erneut leicht gestiegen
Wien (PK) – Der Frauenanteil im Bundesdienst betrug 2021 insgesamt 43%. Er ist damit seit 2019, wo er bei 42,5% lag, leicht gestiegen. Das geht aus dem 14. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (III-754 d.B. ) hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.
Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes informiert seit 1996 alle zwei Jahre, in wie weit Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst umgesetzt werden. Außerdem gibt er Auskunft über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes. Der aktuelle Bericht beschäftigt sich mit den Zahlen aus dem Zeitraum Anfang 2020 bis Ende 2021. Er umfasst also die Regierungszeit der Koalition aus ÖVP und Grünen. Die Zahlen sind durch die Novelle des Bundesministeriengesetzes nur begrenzt mit den vorherigen Berichten vergleichbar. Zudem wurden der 29. Jänner 2021 bzw. 1.02.2021 als Stichtag herangezogen (statt dem 31. Dezember 2019).
Krankenpflegedienst, Lehrpersonen und Verwaltungsdienst mehrheitlich Frauen
Im gesamten Bundesdienst lag der Frauenanteil mit 43% im Jahr 2021 unter 50%. In einzelnen Berufsgruppen waren jedoch mehr als die Hälfte der Beschäftigten Frauen. Im Krankenpflegedienst waren mit 74,6% die meisten Frauen tätig, gefolgt von 60% bei den Lehrpersonen. In der Gruppe der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte lag der Anteil (mit 56%) ebenso wie im Verwaltungsdienst (53%) über 50%. Wie auch in der Vergangenheit ist der Frauenanteil im Militärischen Dienst und im Exekutivdienst am geringsten. In beiden Berufsgruppen stieg er von 2020 bis 2021 aber an: Von 3,2 auf 4% im Militärischen Dienst und von 18,5 auf 21% im Exekutivdienst.
Aufgeschlüsselt nach Qualifikationsgruppen erhöhte sich der Frauenanteil bei den Akademiker:innen, den Maturant:innen sowie im Fachdienst und Mittleren Dienst leicht von 2019 auf 2021. Der Anstieg in der Gruppe der Akademiker:innen sei laut Bericht eng mit dem Anstieg bei den Lehrpersonen, Richter:innen und Staatsanwält:innen verbunden. Im Hilfsdienst sank der Frauenanteil von 39,6 auf 39%.
Frauenanteil in 13 von 19 Ressorts und sonstigen Obersten Organen erhöht
Die Ressorts und sonstigen Obersten Organe weisen aufgrund ihrer spezifischen Strukturen unterschiedliche Frauenanteile auf, wie der Bericht darlegt. Im Vergleich zu 2019 erhöhte sich der Frauenanteil in 13 der 19 Ressorts und sonstigen Obersten Organe. Prozentuell am meisten Frauen waren im Verfassungsgerichtshof (67,3%) beschäftigt, die wenigsten im Bundesministerium für Landesverteidigung (12,4%). Die höchsten prozentuellen Steigerungen von 2020 bis 2021 gab es beim Verfassungsgerichtshof (von 64,1 auf 67,3%) sowie in der Präsidentschaftskanzlei (56,3%). Auch im Finanzministerium, im Wirtschaftsressort, im Innenministerium und im Außenministerium stieg der Frauenanteil. Ein Rückgang des Frauenanteils – wenn auch ausgehend von einem hohem Niveau – war bei der Volksanwaltschaft (von 66,3 auf 64,5%), im Rechnungshof (von 51 auf 50,2%) zu verzeichnen. Das Verteidigungsministerium konnte trotz niedriger Zahlen den Frauenanteil von 12,1 auf 12,4% steigern.
Nach wie vor Aufholbedarf beim Frauenanteil in höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen
Für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist außerdem essentiell, inwiefern Frauen in Führungspositionen vertreten sind, zumal sie dort mehr Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben und ein höheres Einkommen beziehen. Der Bericht widmet sich daher auch der Repräsentation von Frauen in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen, also den höchsten Gehaltsklassen. 2021 waren in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen 37,1% Frauen vertreten. Das ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2019 (36,2%), liegt aber nach wie vor unter dem Anteil der Frauen am Gesamtpersonal von 43%. Trotz der Verbesserungen in der Vergangenheit bestehe Aufholbedarf, so die Conclusio des Berichts.
Die Teilbeschäftigung im Bund war mit 16,9% relativ niedrig, zeigt der Bericht. Zum Vergleich: Insgesamt waren 2021 29,9% aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich teilbeschäftigt. Auch die Teilzeitquote der Frauen im Bundesdienst lag mit 30,5% deutlich unter der Quote aller in Österreich unselbstständig erwerbstätigen Frauen (50,5%). Nur 6,6% der Männer im Bundesdienst waren teilbeschäftigt, es gab einen geringen Anstieg von 6,5% im Vergleich zu 2019. Der Anteil der teilbeschäftigten Frauen war bei den Lehrpersonen, im Krankenpflegedienst und im Verwaltungsdienst am höchsten.
Im Bildungsministerium und im Landwirtschaftsministerium lag der Teilbeschäftigungsanteil der Frauen über dem Durchschnitt der Bundesmitarbeiterinnen von 30,5%. In diesen beiden Ressorts ist auch der Anteil der teilbeschäftigten Männer mit 20,3% im Bildungsministerium und mit 12,8% im Landwirtschaftsministerium am höchsten. Den höchsten Anteil an vollbeschäftigten Frauen weisen das Außenministerium, die Präsidentschaftskanzlei, der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof, das Innenministerium und das Verteidigungsministerium auf.
Bei den Verwaltungspraktikant:innen waren Ende 2021 rund zwei Drittel weiblich, unter den Lehrlingen 62%. In der ersten Gruppe blieb der Anteil seit 2019 mit 67% konstant, bei den Lehrlingen konnte ein leichter Anstieg verzeichnet werden, von 60 auf 62%.
Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes befasst sich auch mit den Entwicklungen beim Arbeitsmarktservice, bei der Österreichischen Nationalbank und bei der Finanzmarktaufsicht. Beim AMS ist der Frauenanteil im Zeitraum von 2019 bis 2021 von 66,5 auf 66,4% beinahe gleichgeblieben. In der OeNB ist er von 39 auf 40% gestiegen. Und bei der FMA hat er sich von 53 auf 55% erhöht.
Gleichbehandlungskommission verzeichnet 122 Anträge
Der zweite Teil des Berichts bildet die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die sich in zwei Senate gliedert, ab. Senat I befasst sich mit Fragen in Bezug auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und Mehrfachdiskriminierung. Senat II ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zuständig. Die Senate haben auf Antrag oder von Amts wegen ein Gutachten zu erstatten, ob durch eine bestimmte Handlung oder Unterlassung das Gleichhandlungs- bzw. das Frauenförderungsgebot verletzt wurde.
Zwischen 1. Jänner 2020 und 31. Dezember 2021 wurden von der Kommission 122 Anträge behandelt. An den Senat I ergingen 58 der Anträge, davon rund knapp drei Viertel (41) von bzw. für weibliche Bedienstete. Senat II hat sich mit 64 Anträgen befasst, wovon die Mehrheit (53) von bzw. für männliche Bedienstete eingebracht wurde. Insgesamt fanden 23 Sitzungen statt, 10 vom Senat I, 13 vom Senat II. Die meisten Anträge an beide Senate betrafen Fälle aus dem Innenministerium, nämlich 20 im Senat I und 27 im Senat II. (Schluss) mar