Parlamentskorrespondenz Nr. 1077 vom 05.10.2022

Gesundheitsausschuss: Corona-Antigentests bei symptomlosen Risikopatient:innen im niedergelassenen Bereich bis Ende 2022 möglich

Zusätzliches Honorar für Beratung und Information über Einsatz von Arzneimitteln gegen COVID-19

Wien (PK) – Der Gesundheitsausschuss beschloss heute mit ÖVP-Grünen-Mehrheit Anpassungen in mehreren Sozialversicherungsgesetzen, die unter anderem auf den Entfall der COVID-19-Impfpflicht zurückzuführen sind. Weiters soll im niedergelassenen Bereich die Durchführung von COVID-19-Tests bei besonders gefährdeten Personengruppen auch dann möglich sein, wenn die Patient:innen (noch) keine Symptome aufweisen. Dafür erhalten die Ärzt:innen ein pauschales Honorar in der Höhe von 25 €. Sollte zudem eine Beratung im Zusammenhang mit einem Heilmittel zur Behandlung von COVID-19 erfolgen, dann werden von der Sozialversicherungsanstalt 12 € erstattet. Dies gebührt auch dann, wenn im Rahmen von Routineuntersuchungen, Hausbesuchen, Besuchen in Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Settings Personen, die der COVID-19-Risikogruppe zugehören, prophylaktisch über das Vorhandensein von COVID-19-Heilmitteln informiert werden. Die Regelungen treten rückwirkend mit 1. September 2022 in Kraft und laufen Ende Jahres aus.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS wurde zudem eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes angenommen, die Änderungen beim Nachtrag von Impfungen im elektronischen Impfpass und beim Zugriff auf das Impfregister durch Apotheken vorsieht. Aufgrund der dafür nötigen technischen Vorarbeiten soll das Gesetz nicht sofort nach der Kundmachung, sondern erst ab 1. Jänner 2023 gelten. Auf die Zustimmung aller Fraktionen stieß die Reparatur des Zahnärzte- und Zahnärztekammergesetzes, um eine verfassungskonforme Übertragung bestimmter Aufgaben an die österreichische Zahnärztekammer sicherzustellen. Hintergrund dafür ist ein entsprechendes Erkenntnis des VfGH. Auf der Tagesordnung standen weiters eine Reihe von oppositionellen Initiativen, die unter anderem Forderungen nach einem Ausbau des Angebots an Impfungen gegen Gürtelrose und Affenpocken, einer flächendeckenden Durchführung von Antikörpertests oder nach Entschädigungszahlungen für Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte durch Corona-Maßnahmen enthielten.

Corona-Tests bei symptomlosen Risikopatient:innen und zusätzliches Honorar für Beratung und Information über COVID-19-Arzneimittel

Im Zusammenhang mit dem Entfall der COVID-19-Impfpflicht stand ein von den Abgeordneten Josef Smolle (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) eingebrachter Antrag, der auf Änderungen in mehreren Sozialversicherungsmaterien abzielt. Im Konkreten sollen im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz nun die nicht mehr erforderlichen Honorarbestimmungen für die Ausstellung von Bestätigungen über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der COVID-19-Impfpflicht für Schwangere entfallen. Analog zum ASVG, wo dies bereits erfolgt sei, sollen die Bestimmungen rückwirkend mit 20. Juli in Kraft treten. Weiters wird im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz festgelegt, dass die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests weiterhin dann zulässig ist, wenn die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft und mittels Antikörperpräparaten nicht ausreichend geschützt werden kann. Aufgrund des Fortdauerns der Pandemie wird die Regelung über die Kostentragung durch den Bund bis Ende 2022 verlängert (2830/A).

Im Laufe der Sitzung wurden von den Koalitionsparteien weitere Abänderungen in Form von Anträgen vorgeschlagen, die sich u.a. auch auf das ASVG bezogen. Die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärzt:innen, Primärversorgungseinheiten und Ambulatorien werden dazu berechtigt, Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV‑2 bei bestimmten Personengruppen durchzuführen, auch wenn diese keine Symptome aufweisen. Dazu zählen ältere Patient:innen über 60 Jahre, Personen mit einem Body-Mass-Index von über 30, Diabeteskranke sowie Angehörige der COVID-19-Risikogruppe. Eine weitere Voraussetzung ist, dass von der betreffenden Person am selben Tag eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen wird. Für die Durchführung der COVID-19-Tests (Probenentnahmen samt Material, Auswertung der Proben, Dokumentation, Ausstellung eines Ergebnisnachweises) ist ein pauschales Honorar in der Höhe von 25 Euro vorgesehen. Liegt nach der Anwendung eines Antigen-Tests ein positives Ergebnis vor, so soll der Patient bzw. die Patientin an die Hotline 1450 verwiesen werden, die eine PCR-Nachtestung bei einer dafür befugten Stelle veranlassen muss.

In Hinkunft soll auch die Beratung bezüglich des Einsatzes von Medikamenten gegen COVID-19 durch ein zusätzliches Honorar in der Höhe von 12 € (einmal pro Person und Vierteljahr) abgegolten werden. Begründet wird dies damit, dass es sich im vorliegenden Fall um eine besondere Situation handle und bei der Abgabe spezielle im Auftrag des Bundes erstellte Vorgaben und Rahmenbedingungen einzuhalten sind. So seien etwa auch diffizile Evaluierungen und Erhebungen bei Patient:innen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden und Risikogruppen angehören, erforderlich. Überdies sollen Personen im Rahmen von Routineuntersuchungen, Hausbesuchen, Besuchen in Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Settings, die der COVID-19-Risikogruppe zugehören, bereits prophylaktisch über das Vorhandensein von COVID-19-Heilmitteln informiert werden.

Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) stellte die Frage, ob nun etwa Diabetes-Patient:innen zu einem Corona-Test verpflichtet sind, wenn sie zum Arzt gehen. Außerdem wollte sie wissen, warum die Regelung nur bis Ende 2022 gelten soll. Dies konnte auch NEOS-Mandatarin Julia Seidl nicht nachvollziehen. Das Honorar in der Höhe von 25 € für die Durchführung eines Tests erscheine ihr zudem relativ hoch.

Bundesminister Johannes Rauch bekräftigte, dass die Testmöglichkeiten nur für Risikopatient:innen gelten. Zur allgemeinen Kritik am Corona-Management der Regierung merkte er an, dass er immer versucht habe, einen "pragmatischen und vernünftigen Weg" zu gehen. Er wolle natürlich kein Zwangsregime aufrechterhalten, sondern habe stets auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geachtet, zumal es sich um Eingriffe in Persönlichkeits- und Freiheitsrechte gehandelt habe. In den meisten Fällen hätten die Corona-Regelungen auch vor dem VfGH standgehalten, gab er zu bedenken.

FPÖ: Flächendeckende Antikörpertests, COVID-19-Maßnahmengesetz soll außer Kraft treten, FPÖ drängt auf Entschädigungszahlungen für Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte durch Corona-Maßnahmen

Der freiheitliche Abgeordnete Gerhard Kaniak trat erneut mit dem Ersuchen an den Gesundheitsminister heran, der Bevölkerung bundesweit kostenlose Antikörpertests zur Verfügung zu stellen. Dadurch könnte künftig transparent beurteilt werden, ob und welche Corona-Maßnahmen überhaupt noch erforderlich seien. Der Antragsteller weist darauf hin, dass mittlerweile bereits über 4,3 Millionen Österreicher:innen nach einer COVID-19-Infektion genesen seien. Mit den Ergebnissen der Tests könnte zudem überprüft werden, ob etwa schon ein lebenslanger Schutz bestehe (T-Zellen-Immunität, zelluläres Immungedächtnis), argumentiert der FPÖ-Gesundheitssprecher (2685/A(E)), der auf gute Erfahrungen mit den Tests im letzten Jahr verwies. So könne man etwa herausfinden, mit welchem Subtyp des Virus die Person Kontakt hatte oder wie lang der Impfschutz anhalte. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Abgeordneter Werner Saxinger (ÖVP) begründete die Ablehnung des Vorschlags damit, dass freiwillige Tests nicht repräsentativ sein können. Aus den daraus folgenden Ergebnissen könne man daher auch keine Corona-Maßnahmen ableiten. Außerdem sei mit den Tests der Schutzstatus nicht eindeutig ermittelbar, stellte er ebenso wie Ralph Schallmeiner (Grüne) fest.

Ein weiterer freiheitlicher Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung abgelehnt wurde, enthielt die Forderung nach Entschädigungszahlungen für Personen, die "durch gesetzwidrige Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben" (2320/A(E)). Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 würden sich demnach die Österreiche:innen mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert sehen. Von den Kontaktbeschränkungen besonders stark betroffen waren Kinder und Jugendliche, zeigte Rosa Ecker (FPÖ) auf.

Nur von der FPÖ und den NEOS unterstützt und somit ebenfalls abgelehnt wurde zudem ein Antrag (2677/A) der Freiheitlichen, in dem sie dafür eintreten, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz am 8. Juli 2022 außer Kraft treten soll. Man sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass nun – wie von den Expert:innen vorausgesagt – eine endemische Situation eingetreten sei und keine Zwangsmaßnahmen mehr notwendig sein, argumentierte Gerhard Kaniak (FPÖ).

Gesundheitstelematikgesetz: Änderungen beim Nachtrag von Impfungen und beim Zugriff auf das Impfregister durch Apotheken

Durch eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes soll es in Hinkunft auch Apotheken erlaubt werden, verabreichte und schriftlich dokumentierte Impfungen im elektronischen Impfpass (eImpfpass) nachzutragen. Dies sieht ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Initiativantrag vor (2795/A). Außerdem soll die Einschränkung, dass Hebammen nur bestimmte Impfungen nachtragen und vidieren dürfen, entfallen. Weitere Änderungen werden damit begründet, dass Apotheken bis dato sowohl auf ELGA als auch auf das zentrale Impfregister nur zwei Stunden lang zugreifen konnten. Dies sei aufgrund der Erfahrungen während der COVID-19-Pandemie, in der sich der Kontakt mit den Patient:innen in einem erheblichem Ausmaß digitalisiert und technisch weiterentwickelt habe, nicht mehr angemessen, argumentieren die Antragsteller. Aus diesem Grund soll die Zugriffsdauer für beide Fälle auf 28 Tage verlängert und damit an die für die übrigen Gesundheitsdiensteanbieter geltende Regelung in diesem Bereich angeglichen werden. Die Gesetzesinitiative wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags, der das Inkrafttreten auf Anfang 2023 verschob, mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS beschlossen.

Während Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) von einer Aufwertung des elektronischen Impfpasses und von ELGA sprach, meldete Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) datenschutzrechtliche Bedenken an. Es könne ihm keiner erklären, warum es bei der Regelung des Zugriffs auf ELGA unbedingt einen Zeitraum von 28 Tagen brauche.

Gesundheitsminister Johannes Rauch konnte keine datenschutzrechtlichen Probleme erkennen. Andere Gesundheitsanbieter würden bis zu 90 Tage Zugriff auf ELGA haben.

SPÖ: Kostenloser und niederschwelliger Zugang zur Impfung gegen Gürtelrose und Aufklärungskampagne zu Affenpocken

Bei Herpes Zoster, auch Gürtelrose genannt, handelt es sich um eine sehr schmerzhafte Krankheit, von der ältere Menschen häufiger betroffen sind, zeigt SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher auf. Seit einiger Zeit gebe es am Markt eine sehr wirksame Impfung dagegen, die aber sehr teuer sei und nicht von den Krankenkassen bezahlt werde. Damit sei der Zugang zur Impfung für einen Großteil der Zielgruppen nicht möglich. Der Gesundheitsminister wird daher von den Sozialdemokrat:innen aufgefordert, die Kostenübernahme für Impfungen gegen Herpes Zoster für alle über 60-Jährigen sowie für jüngere immunsupprimierte Personen zu gewährleisten (2741/A(E)).

In einem weiteren Antrag zu diesem Thema setzt sich die SPÖ für einen niederschwelligen Zugang zur Impfung gegen Affenpocken ein. Obwohl sich Infektionen mit Humanen Affenpocken insbesondere seit den Sommerwochen in ganz Europa immer mehr ausbreiten würden, habe man in Österreich im Gegensatz zu vielen anderen Ländern keine adäquaten Vorkehrungen getroffen. Nach Auffassung der SPÖ sollte sofort eine Aufklärungskampagne gestartet und vor allem eine ausreichende Zahl an Impfdosen eingekauft werden (2742/A(E)).

Abgeordneter Werner Saxinger (ÖVP) sah beim Thema Affenpocken keinen akuten Handlungsbedarf, da es ausreichende Möglichkeiten zur Impfung gebe.

Bundesminister Johannes Rauch berichtete darüber, dass es eine Zusage zur Lieferung von zusätzlichen 8.000 Dosen des Impfstoffes gegen Affenpocken gebe. Es wurde auch schon eine Informationskampagne entwickelt, die im Oktober startet.

Erhebung des Impfstatus bei Vorsorgeuntersuchungen und dauerhafte finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Opfern

Vertagt wurde ein Antrag der NEOS, in dem sie dafür plädieren, im Zuge der Vorsorgeuntersuchungen auch gleich den Impfstatus zu erheben. Nachdem viele Patient:innen nicht darüber Bescheid wüssten, wann es Zeit sei, notwendige Impfungen aufzufrischen, tritt Fiona Fiedler (NEOS) für eine Verbesserung der Datenlage in diesem Bereich ein. Mit der praktischen Umsetzung des elektronischen Impfpasses werde zwar eine wichtige Grundlage dafür geschaffen, allerdings müssten dann auch alle früheren Impfungen darin erfasst werden. Danach könnte entsprechende Erinnerungen für Auffrischungsimpfungen versandt werden (2205/A(E)).

Aufgrund von Hygienemängeln in einem Labor haben sich Ende der 1970er- und 1980er- Jahre hunderte Menschen beim Plasmaspenden mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert, ruft Gerhard Kaniak in einem weiteren Entschließungsantrag seiner Fraktion in Erinnerung (2709/A(E)). Die AUVA gewährte daraufhin den Betroffenen, die unter Leberschäden und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit litten, eine Versehrtenrente. Da neue Medikamente zu teilweisen Heilungserfolgen führten, wurden diese Renten vielen Personen aber wieder entzogen. Um diesen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, fordern die Freiheitlichen eine dauerhafte finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Opfern, die sich durch Plasmaspenden infiziert haben. Als Argument führen sie dabei ins Treffen, dass fortgeschrittene Schädigungen von Organen nicht wiederhergestellt werden können.

Man kenne die Problematik und sei an einer guten Lösung interessiert, betonte ÖVP-Mandatar Josef Smolle. Diese müsse jedoch wohl überlegt sein und nur für jene gelten, die noch immer geschädigt seien, meinte Dietmar Keck (SPÖ). Mittlerweile sei die Erkrankung auch gut behandelbar, erklärte ÖVP-Mandatar Werner Saxinger.

VfGH-Erkenntnis macht Novellierung des Zahnärzte- und Zahnärztekammergesetzes erforderlich

Als Reaktion auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sieht eine Regierungsvorlage Anpassungen im Zahnärztegesetz (ZÄG) und im Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) vor, die heute im Ausschuss in der Fassung eines Abänderungsantrags einstimmig angenommen wurde (1657 d.B.). Grund dafür ist, dass die bestehenden Regelungen bezüglich der Übertragung bestimmter Aufgaben an die Österreichische Zahnärztekammer nicht unter Zustimmung der Länder kundgemacht wurden. Im Konkreten wurden die Bestimmungen über die Führung der Zahnärzteliste, die Ausstellung der Zahnärzteausweise sowie die Erlassung der Zahnärzteausweisverordnung in beiden Rechtsmaterien per 30. November 2022 aufgehoben. Durch die vorliegende Novelle soll dies nun repariert und eine verfassungskonforme Umsetzung der Punkte gewährleistet werden.

Die Länder haben ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben jedoch an weitere rechtliche und qualitätssichernde Maßnahmen im Zahnärzterecht geknüpft, heißt es im Vorblatt. Eingefügt wird unter anderem der Passus, wonach die Zahnärztekammer den Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds zu Zwecken der Erstellung der regionalen Strukturpläne Gesundheit und der Qualitätssicherung der zahnmedizinischen Versorgung Daten aus der Zahnärzteliste (z.B. Geburtsjahr, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Diplome etc.) zur Verfügung zu stellen hat. Außerdem wird die Zahnärztekammer mit der Einrichtung einer Qualitätssicherungsstelle beauftragt, wobei auf eine organisatorische und personelle Trennung der jeweiligen Organe geachtet werden soll.

Bericht zur Qualitätssicherung: Unabhängige Kontrolleinrichtung als notwendig erachtet

Mit Qualitätssicherungsfragen in der ärztlichen Berufsausübung befasst sich ein 16 Seiten umfassender Bericht des Gesundheitsressorts, der neben Analysen des Ist-Zustands vor allem fünf zentrale Empfehlungen in den wichtigsten Handlungsfeldern enthält (III-687 d.B.). In einem ersten Schritt wurde die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) mit einer grundlegenden Erhebung der aktuellen Situation beauftragt, wobei nicht nur die Stärken des Systems, sondern auch Verbesserungspotentiale im niedergelassenen Bereich mit Fokus auf dem Qualitätsmanagement in Arztpraxen aufgezeigt wurden. Trotz Bekenntnissen zu Qualitätsarbeit und der konkreten Projekte in der aktuellen "Qualitätsstrategie für das österreichische Gesundheitswesen Version 2.0." wird die Umsetzung im niedergelassenen Bereich aufgrund der Kompetenzverteilungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen nach wie vor als "herausfordernd" beschrieben. Die vor allem vom Rechnungshof empfohlene Etablierung einer finanziell und organisatorisch unabhängigen Qualitätssicherungseinrichtung wurde bisher noch nicht umgesetzt, stellen die Autor:innen fest. Auch werde von mehreren Seiten Kritik an der zögerlichen Weiterentwicklung der Qualitätsarbeit in Richtung Erfassung und Ergebnisqualität geäußert. Als Resultat der aktuellen Ausgestaltung der Qualitätsarbeit zeige sich zudem, dass die Patient:innenperspektive aktuell nur marginal Berücksichtigung finde. Bemängelt werde auch die Tatsache, dass zwar Anforderungen an Mindeststandards für Qualitätsmanagementsysteme vorliegen, deren Umsetzung aber nicht verbindlich vorgesehen sei.

Diese Kritikpunkte wurden in der Diskussion auch von den meisten Redner:innen aufgegriffen. Für Verena Nussbaum (SPÖ) stelle sich die Lage "katastrophal" dar. Es fehle vor allem eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Diesen Befund teilten auch Fiona Fiedler (NEOS) und Rosa Ecker (FPÖ). Nach Einschätzung von Abgeordnetem Ralph Schallmeiner (Grüne) brauche es mehr Patientenorientierung, mehr Einheitlichkeit und eine effiziente Diagnosekodierung, was besonders im Pandemiemanagement gefehlt habe.

Gesundheitsminister Johannes Rauch verwies auf laufende Gespräche mit den Stakeholdern, wo all diese Fragen erörtert werden sollen. Man arbeite zudem an einem Konzept für ein gesamthaftes Qualitätssicherungssystem. Dies müsse einerseits die Einhaltung von hohen Standards sicherstellen und andererseits kein zusätzliches bürokratisches "Monster" erzeugen. Da gelte es eine gute Balance zu finden.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und gilt somit als enderledigt. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue