Parlamentskorrespondenz Nr. 1087 vom 06.10.2022

Neu im Unterrichtsausschuss

Novellenentwurf zur Pflegeausbildung

Wien (PK) – Zur Verringerung des bestehenden Personalmangels in Gesundheits- und Pflegeberufen soll das Schulrecht für Ausbildungen dieses Bereichs geändert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf (1696 d.B.) sieht in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen eine Ausbildung für Pflege und Sozialbetreuung vor, den Erwerb eines schulischen Abschlusses in Verbindung mit Pflege(fach)assistenz und die Erleichterung des Berufswechsels in den Pflegebereich. Generell sollen die Ausbildungen für Pflege und für Sozialberufe besser aufeinander abgestimmt werden, um Synergien zu nutzen.

Hingewiesen wird in den Erläuterungen der Vorlage darauf, dass die geplanten "Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung", konzipiert als fünfjährige berufsbildende höhere Schulen mit Maturaabschluss, noch ergänzende Regelungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz benötigen. Dies sei ausschlaggebend für den berufsrechtlichen Qualifikationsnachweis in der Pflege(fach)assistenz.

Festgehalten wird im Gesetzesentwurf zudem, dass die praktische Ausbildung in Pflegeberufen, insbesondere für die Qualifikationen der Pflegefachassistenz, im Rahmen von Pflichtpraktika erfolgen soll, da eine solche Ausbildung am Lernort Schule nicht möglich sei. (Schluss) rei