Parlamentskorrespondenz Nr. 1090 vom 06.10.2022

Bundesrat gibt grünes Licht für Veröffentlichung von COVID-19-Förderungen in der Transparenzdatenbank

Parlamentarische Enquete zur Bedeutung von öffentlichen Strukturen für gesellschaftlichen Zusammenhalt einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Regelungen für mehr Transparenz bei den COVID-19-Förderungen nahmen heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde. Förderungen über 10.000 € müssen künftig in der Transparenzdatenbank gelistet werden.

Einstimmig beschlossen wurde die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete mit dem Titel "Verlässliche öffentliche Strukturen als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts" am 29. November 2022 ab 9.00 Uhr. Nach einer Begrüßung von Bundesratspräsidentin Korinna Schumann wird der Ökonom Achim Truger ein Impulsreferat zur Rolle des Staates und der öffentlichen Finanzen halten. In drei Panels wird anschließend über einen aktiven Staat in Zeiten des wirtschaftlichen Wandels, über öffentliche Strukturen als Stabilisatoren in Krisen und über die Bedeutung der Daseinsvorsorge diskutiert. In den Panels vertreten sind unter anderem der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke, Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl und mehrere Gewerkschaftsvertreter:innen. Zum Schluss der Enquete sind Statements der Fraktionsvorsitzenden des Bundesrats geplant.

Ebenfalls grünes Licht gab die Länderkammer für Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, die künftig auch im Inland beantragt werden kann. Im Rahmen des Sicherheitsberichts 2020 haben die Mitglieder des Bundesrats zudem über die innere Sicherheit in Österreich diskutiert.

Transparenz bei COVID-19-Förderungen

Der Bundesrat gab mit Stimmenmehrheit grünes Licht für die Veröffentlichung von COVID-19-Förderungen in der Transparenzdatenbank. Durch die Änderungen im Transparenzdatenbankgesetz 2012 und im Gesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds müssen künftig Corona-Förderungen für Betriebe über einem Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr in der Transparenzdatenbank aufgelistet werden.

Die Regierung habe in der Corona-Krise schnell und intensiv geholfen, resümierte Finanzminister Magnus Brunner. Insgesamt seien Hilfsmaßnahmen in Höhe von 46 Mrd. € genehmigt worden. Brunner betonte, dass hinter diesen Summen auch die Existenzen von zahlreichen Menschen stehen. Weil man hier mit Steuergeld agiere, brauche es selbstverständlich auch die entsprechende Transparenz, so der Finanzminister. Deshalb werde nun die Pflicht zur Veröffentlichung aller Fördernehmer:innen ab einer Summe von 10.000 € pro Jahr umgesetzt.

Für Otto Auer (ÖVP/NÖ) haben die Corona-Unterstützungen ihr Ziel erreicht, nämlich der Gesellschaft in einer schwierigen Zeit zu helfen und das Land aus der Krise zu führen. Die Verwendung von Steuergeld müsse immer sauber sein, was Auer durch die Veröffentlichung in der Transparenzdatenbank gewährleistet sieht. Die Offenlegung solle jedoch keine Neiddebatte auslösen, so Auer. Es sei überall dort geholfen worden, wo es notwendig war.

Auch Elisabeth Kittl (Grüne/W) sah die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen dafür verantwortlich, dass es in Österreich vergleichsweise wenig Insolvenzen gegeben habe, die Produktion aufrechterhalten werden konnte und die Arbeitslosigkeit klein geblieben sei. Für Kittl müssen die Bürger:innen in der Lage sein, die Verwendung der öffentlichen Gelder nachzuvollziehen. Denn die Bevölkerung brauche Transparenz, um informiert demokratisch handeln zu können. Die vorliegenden Transparenzregelungen mögen noch nicht perfekt sein, aber sie seien ein großer Schritt für ein verantwortungsvolles Handeln der Verwaltung, so Kittl.

Ganz anders sah das Sascha Obrecht (SPÖ/W). Es gebe weiterhin große Lücken in der Transparenz, etwa bei den Zahlungen für Kurzarbeit, kritisierte der Bundesrat. Aus seiner Sicht wolle die ÖVP nicht, dass bekannt werde, wer die Gelder erhalten habe, weil sie etwas zu verbergen habe. Mit dem vorliegenden Gesetz würden die Österreicher:innen nicht die Transparenz bekommen, die sie sich verdienen, meinte Obrecht. Dafür gebe es nur einen Weg, nämlich die ÖVP aus der Regierung zu wählen.

Auch Josef Ofner (FPÖ/K) kritisierte fehlende Transparenz und machte dafür die ÖVP verantwortlich. Während der Corona-Krise seien Ausschreibungen intransparent vergeben worden und Gelder an ÖVP-nahe Organisationen geflossen. Für Ofner gehören diese Vorgänge zur "ÖVP-Kultur", weshalb es auch den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss brauche. Er signalisierte trotz dieser Kritik die Zustimmung zum vorliegenden Gesetz, weil es gelte, die Zahlungen offenzulegen.

Erleichterungen bei Rot-Weiß-Rot-Karte

Auch eine Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes nahm die letzte parlamentarische Hürde. Zur Förderung qualifizierter Migration werden Drittstaatsangehörige – mit oder ohne Visum – berechtigt, auch im Inland einen Antrag für eine Rot-Weiß-Rot-Karte zu stellen, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist. Neben besonders Hochqualifizierten sind davon auch Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Stammsaisonniers und Studienabsolvent:innen betroffen.

Über die innere Sicherheit in Österreich debattierten die Mitglieder des Bundesrats im Rahmen der Behandlung des Sicherheitsberichts 2020. Demnach sank im Berichtsjahr die Kriminalität in Österreich. Im Vergleich zu 2019 gab es um 11,3% weniger angezeigte Straftaten. Wie schon in den vorangegangenen Jahren war 2020 die Zahl klassischer Eigentumsdelikte wie Wohnungseinbrüche, Taschendiebstahl oder Autodiebstahl deutlich rückläufig. Die Zahl der Morde sank von 65 auf 43, bei einer Aufklärungsquote von 93%. Allerdings wurden in den Bereichen Wirtschafts-, Internet- und Suchtmittelkriminalität sowie bei Gewalt in der Privatsphäre Anstiege verzeichnet. (Fortsetzung Bundesrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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