Parlamentskorrespondenz Nr. 1145 vom 17.10.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Das Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden, der Entfall von Ausnahmeregelungen bezüglich der dauernden Anbindehaltung von Rindern sowie die Gewährleistung von tierschutzgerechten Bedingungen bei der Kastration von Ferkeln stehen im Mittelpunkt von zwei Initiativen der SPÖ, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden.

Keine Ausnahmen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern und sofortiges Ende für Vollspaltenböden in der Schweinezucht

Die SPÖ tritt erneut für strengere Regeln bei der Haltung von Rindern und Schweinen ein. Im Konkreten plädiert Abgeordneter Dietmar Keck dafür, dass ab 1. Juli 2023 jegliche Ausnahmen von der dauernden Anbindehaltung bei Rindern entfallen. Den Tieren müssten geeignete Bewegungsmöglichkeiten bzw. ein Auslauf an mindestens 90 Tagen im Jahr gewährt werden. Verschärfungen fordert der Antragsteller auch im Bereich der Schweinehaltung, da die im Rahmen der letzten Novelle zum Tierschutzgesetz erfolgten Änderungen seiner Meinung nach nicht ausreichend sind. Die noch immer erlaubte Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden müsse umgehend revidiert und durch ein echtes Verbot ersetzt werden. Um den österreichischen Landwirt:innen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Schweinehaltung zu geben, soll es für bestehende Stallungen eine Übergangsfrist geben und das Verbot erst ab 1. Jänner 2026 gelten. Für Um- und Neubauten sei es jedoch ein Gebot der Stunde, dass das Verbot unverzüglich in Kraft trete, damit es zu keinen weiteren Fehlinvestitionen in nicht-tiergerechte Haltungsformen komme, argumentiert Keck (2876/A).

SPÖ gegen betäubungsloses Kastrieren von Ferkeln

Eine weitere Initiative der SPÖ zielt auf das Verbot des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine ab (2875/A). Da das Fleisch männlicher Schweine einen sehr unangenehmen Geruch entwickle, sei es schwer oder gar nicht verkäuflich. In der österreichischen Schweinezucht würden deshalb in der Regel alle männlichen Ferkel kastriert, also ca. 2,7 Millionen Tiere pro Jahr. Die Kastration stelle also eine rein wirtschaftliche Maßnahme dar, zeigt Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) auf. Österreich sollte sich ein Beispiel an Deutschland nehmen, wo die betäubungslose Ferkelkastration seit Anfang 2021 verboten ist. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme wäre ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz, so Keck. (Schluss) sue