Parlamentskorrespondenz Nr. 1148 vom 17.10.2022
Neu im Konsumentenschutzausschuss
Wien (PK) – Um Produkte so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf erhalten zu können, sei die Reparierfähigkeit der einzelnen Güter ein zentraler Schlüssel, betonen ÖVP und Grüne in einem Antrag. Im Interesse einer nachhaltigen Produkt- und Verbraucherschutzpolitik sei daher auch auf europäischer Ebene die Ermöglichung wirtschaftlich sinnvoller Reparaturen ein zentraler Eckpunkt. Die beiden Regierungsparteien ersuchen deswegen in ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung, sich für ein EU-weites Recht auf Reparatur einzusetzen. Basierend auf einem produktspezifischen Ansatz soll dieses bestenfalls eine geeignete Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen beinhalten. Für die konkrete Ausgestaltung sei eine enge Einbindung aller Interessengruppen zu gewährleisten. Zudem brauche es begleitende bewusstseinsbildende Maßnahmen hin zu einer "Kultur der Reparatur", heißt es in dem Antrag von ÖVP und Grünen (2865/A(E)). (Schluss) med