Parlamentskorrespondenz Nr. 1150 vom 17.10.2022

Kulturausschuss einstimmig für Neufassung der Buchpreisbindung

Opposition thematisiert Teuerung, Fördertransparenz und Umgang mit Baudenkmälern

Wien (PK) – Für die Buchpreisbindung sollen ab dem kommenden Jahr einige Neuerungen in Kraft treten. Laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer soll das Buchpreisbindungsgesetz 2023 (BPrBG 2023) weiterhin das Kulturgut Buch schützen und ein breites und qualitätsvolles Angebot von Büchern zu angemessenen Preisen sichern. Die neue Buchpreisregelung soll ab 1. Jänner 2023 gelten. Der Kulturausschuss sprach sich heute einstimmig dafür aus.

Abgelehnt wurde eine Forderung der SPÖ zur Schaffung von Fördertöpfen für die Bildungsteilhabe von Kindern an Kultur und Sport. Eine große Zahl weiterer Anträge der Opposition wurde hingegen vertagt. Die FPÖ nahm die COVID-19-Hilfszahlungen zum Anlass, um auf mehr Transparenz und Kontrolle bei Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Kunst und Kultur zu drängen. Die NEOS wiesen darauf hin, dass eine Verordnung über die Verwendung des offiziellen Symbols für denkmalgeschützte Objekte weiterhin fehlt, und erwarteten ihre rasche Erarbeitung.

Buchpreisbindung soll ab 2023 neu geregelt werden

Eine zentrale Neuerung in der Buchpreisbindung soll die Ersetzung des Begriffs "Letztverkaufspreis" durch den "Mindestpreis" sein. Dieser stellt einen Bruttopreis dar, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist (1743 d.B.). Das Gesetz regelt auch die Bekanntmachung des Mindestpreises durch Verleger:innen oder Importeur:innen.

Die Preisbindung legt fest, dass Letztverkäuferinnen und Letztverkäufer den Mindestpreis um höchstens fünf Prozent unterschreiten können. Ausnahmen gelten für ausdrücklich angekündigte "Lagerabverkäufe". Präzisiert werden auch die Ausnahmeregelungen für ein Abweichen vom festgelegten Mindestpreis. Beim Verkauf an öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken kann er um maximal 10% unterschritten werden. Zudem können Letztverkäufer:innen ihren Branchenkolleg:innen oder Autor:innen günstigere Preise anbieten.

Neu soll die Einführung eines Auskunftsanspruchs des Hauptverbands des österreichischen Buchhandles und des Fachverbands der Buch- und Medienwirtschaft sein. Letztverkäuferinnen und Letztverkäufer sollen dazu verpflichtet werden, innerhalb von 14 Tagen darüber Auskunft zu geben, ob ein Buch von ihnen selbst importiert oder von einem anderen Importeur bzw. einer Importeurin erworben wurde.

Ausschuss einig über notwendige Lückenschließungen

Laut Staatssekretärin Mayer ist die gesetzliche Buchpreisbildung ein langjähriges Erfolgsprogramm. Durch die Novelle werden nun Lücken geschlossen und Präzisierungen getroffen. Für Maria Großbauer (ÖVP) sind Bücher ein wichtiges Kulturgut. Buchhandlungen seien Orte der Begegnung, wo auch Veranstaltungen abgehalten werden.

Auch seitens der FPÖ wurde die Buchpreisbindung als wichtiges Schutzinstrument für das Buch als Kulturgut befürwortet. Damit würden Verleger:innen und Buchhändler:innen und Autor:innen geschützt. Nun sollen Mängel in der geltenden Rechtslage behoben werden, zeigte sich Volker Reifenberger (FPÖ) zufrieden. Unterstützung gab auch von SPÖ und NEOS. Sabine Schatz (SPÖ) hielt fest, dass es sich um ein zentrales Mittel zum Schutz kleiner Buchhandlungen vor der Konkurrenz der großen Ketten handle. Julia Seidl (NEOS) wollte bei der Diskussion auf die Autorinnen und Autoren als Literaturschaffende nicht vergessen.

Mayer: Versorgungssicherheit für Kulturinstitutionen gewährleistet

Vertagt wurde die Forderung von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nach einem Anti-Teuerungspaket für den Kulturbereich. In diesem müssten neben der Erhöhung der Förderungen zur Abgeltung der Inflation konkrete Vorkehrungen enthalten sein, um sicherzustellen, dass die erhöhten Förderbeträge tatsächlich an Künstlerinnen und Künstler weitergegeben werden, betonte sie und forderte langfristige Fair-Pay-Maßnahmen (2844/A(E)). Zudem trat sie für die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern ein, die durch hohe Energiekosten in eine finanzielle Notlage geraten.

Trotz inhaltlicher Zustimmung gibt es für Henrike Brandstötter (NEOS) bereits ausreichend Fördertöpfe. Ähnlich sah dies Sibylle Hamann (Grüne), die darüber lieber im Zuge der Budgetdebatte reden möchte und den Vertagungsantrag damit begründete. Laut Martin Engelberg (ÖVP) wäre es aufgrund der großen Unterschiede innerhalb der Kulturbranche das falsche Zeichen. Die FPÖ hingegen begrüßte den Antrag der SPÖ ausdrücklich und sprach sich gegen die Vertagung aus.

Die Kulturinstitutionen sind derzeit von den Maßnahmenszenarien bei Energieknappheit nicht umfasst, informierte Staatssekretärin Mayer. Versorgungssicherheit sei aus heutiger Sicht gegeben und aus konservatorischen Gründen für Museen lebensnotwendig, betonte sie. Kulturinstitutionen würden ihre Einsparungspotenziale nutzen, skizzierte sie. Die Preissteigerungen wurden überdies bei den Budgetverhandlungen 2023 berücksichtigt, unterstrich sie.

Ebenso vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ, worin Katharina Kucharowits aufzeigte, dass sich die aktuelle Teuerung negativ auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Bildungsangeboten auswirke. Um rasch agieren zu können, sollten Kulturminister Werner Kogler und Bildungsminister Martin Polaschek eine Vereinbarung über niederschwellig zugängliche Fördertöpfe treffen (2833/A(E)). Obwohl Bewusstsein über die besondere Belastung von Familien in der aktuellen Lage herrschte, waren ÖVP und Grüne überzeugt, dass die Regierung derzeit ausreichend Entlastungsmaßnahmen für Familien umsetze.

SPÖ-Antrag auf Stipendien zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgelehnt

SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek argumentierte, dass es für Künstlerinnen und Künstler besonders schwierig sei, Familie und Beruf zu vereinbaren. Sie forderte daher ein eigenes Stipendien-Programm für Künstler:innen und Künstler mit Kindern, um das "Recht auf Familie" auch für sie zu unterstützen (2555/A(E)). Aus Sicht von ÖVP und Grünen werden bereits ausreichend Maßnahmen gesetzt, weshalb die Forderung abgelehnt wurde. Auch die FPÖ war vom Antrag nicht überzeugt und sah weitere Bereiche mit ähnlichen Problematiken konfrontiert. Die NEOS wollten stattdessen das Kinderbetreuungsangebot verbessern, insbesondere in den Abendstunden.

FPÖ und NEOS sehen Notwendigkeit für transparente Kulturförderungen

FPÖ-Kultursprecher Volker Reifenberger nahm einen Bericht des Rechnungshofs zum Anlass, um mehr Transparenz und Kontrolle bei Kunst- und Kulturförderungen zu fordern (2785/A(E)). Reifenberger warb für die Verbesserung der statistischen Datenlage sowie eine nachgelagerte Kontrolle beim Künstler-Sozialversicherungsfonds und bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, um unzulässige Mehrfachförderungen bzw. zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufdecken zu können. Während die NEOS ihre Zustimmung signalisierten, erklärte die ÖVP, dass sich die Empfehlungen des Rechnungshofs bereits in Umsetzung befänden. Der Antrag wurde daher vertagt.

Mehr Transparenz der Kulturförderungen war auch Thema zweier Entschließungsanträge der NEOS. Kultursprecherin Julia Seidl sprach sich dafür aus, eine Kennzahl aller Fördernehmerinnen und -nehmer einzuführen, die auch in der Transparenzdatenbank zu finden sein sollte (2447/A(E)). In einem weiteren Antrag sprach sie sich für die vollständige Digitalisierung aller Förderansuchen und deren Abwicklung aus (2451/A(E)). Maria Smodics-Neumann (ÖVP) begründete die Vertagung der beiden Anträge damit, dass dies bereits thematisiert werde und Anfang kommenden Jahres ausgerollt werden soll. Die FPÖ würde letzterem Antrag zustimmen, unentschlossen zeigte sie sich zum ersten der beiden NEOS-Anträge.

FPÖ für gesamtheitliche Sammlungspolitik des Bundes

Erneut vertagt wurde ein Entschließungsantrag, mit dem sich FPÖ-Kultursprecher Volker Reifenberger für eine Evaluierung der Sammlungstätigkeit der Bundesmuseen einsetzt. Reifenberger forderte einen diesbezüglichen Bericht an den Nationalrat mit dem Ziel, eine gesamtheitliche Sammlungspolitik des Bundes umzusetzen (1994/A(E)). Eva Blimlinger (Grüne) bat diesbezüglich um etwas Geduld: Erst müssten strukturelle Entscheidungen getroffen werden.

NEOS fordern offizielles Zeichen für denkmalgeschützte Objekte und Auseinandersetzung mit NS-Symbolen an Bundesgebäuden

Die NEOS forderten ein offizielles Zeichen für denkmalgeschützte Objekte. Dies sei bereits 1983 durch einen Erlass festgelegt aber nicht umgesetzt worden, erinnerte NEOS-Kultursprecherin Julia Seidl. Bis heute fehle eine Durchführungsverordnung. Das Signet werde daher für keines der rund 40.000 geschützten Gebäude in Österreich verwendet (2772/A(E)). Sie will damit den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit geben, ihr Gebäude als denkmalgeschützt zu kennzeichnen. Während die FPÖ vor überschießenden Kosten warnte, wies die ÖVP auf die notwendige Abstimmung mit dem Denkmalamt hin. Der Antrag wurde vertagt.

NEOS-Kultursprecherin Julia Seidl forderte ein zentrales Verzeichnis für Symbole der Zeit der NS-Diktatur und Dollfuß-Schuschnigg-Diktatur auf bzw. in Bundesgebäuden. Das Bundesdenkmalamt müsse untersuchen, wo solche Symbole zu finden seien und ein zentrales, öffentlich einsehbares Verzeichnis erstellen, um zu entscheiden, ob die Symbole zu entfernen oder durch Hinweistafeln zu kontextualisieren seien, so Seidl (2617/A(E)). Aus Sicht von Eva Blimlinger (Grüne) ist ein solches Register nicht notwendig, da NS-Symbole ohnehin abgenommen werden müssen und diese nicht unter Denkmalschutz stehen. Auch dieser Antrag wurde vom Kulturausschuss vertagt. (Schluss Kulturausschuss) gla


Themen