Parlamentskorrespondenz Nr. 1168 vom 19.10.2022

Neu im Sozialausschuss

SPÖ für Maßnahmen gegen Armut von arbeitslosen Menschen, NEOS für Änderungen bei Rechnungslegung der Arbeiterkammern

Wien (PK) – SPÖ und NEOS haben Anträge zu arbeitspolitischen Themen eingebracht. Die Sozialdemokrat:innen fordern ein Maßnahmenpaket gegen die Armutsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien. Die NEOS sind für Änderungen bei der Rechnungslegung der Arbeiterkammern, weil sie eine Verschleierung von Rücklagen orten.

SPÖ erneut für Erhöhung der Leistungen für arbeitslose Menschen

Angesichts der aktuellen Teuerung habe sich die ohnehin bereits prekäre Situation für arbeitslose Menschen erneut verschärft, legen die Sozialdemokrat:innen in einem Entschließungsantrag (2846/A(E)) dar. Um der Armutsgefahr dieser Menschen und ihrer Familien entgegenzuwirken, brauche es mehrere Maßnahmen, sind die Antragsteller:innen überzeugt. Sie fordern von der Regierung daher ein Paket, das unter anderem die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% des letzten Einkommens enthält. Außerdem soll der Berechnungszeitraum des Arbeitslosengeldes näher an jenen Zeitpunkt rücken, zu dem die Leistung tatsächlich beansprucht wird. Weil derzeit das zweitvorangegangene Jahr für die Berechnung herangezogen werde, würden letzte Gehaltserhöhungen vor der Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt. Auch eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie eine Verdreifachung des Familienzuschlags, der seit Einführung des Euro nicht mehr erhöht worden sei, wird gefordert.

NEOS orten Rücklagenverschleierung bei Arbeiterkammern

Die NEOS üben erneut Kritik an den Arbeiterkammern und orten Rücklagenverschleierungen. Die Arbeiterkammern würden regelmäßig Überschüsse erzielen und damit gegen das Arbeiterkammergesetz verstoßen. Statt als Konsequenz die Beiträge zu senken, hätten die Kammern die Überschüsse verschleiert, heißt es im Antrag (2849/A(E)). So hätten die Arbeiterkammern mit der sogenannten "Rückstellung für die Digitalisierungsoffensive" seit 2018 jährlich zwischen elf und 27 Mio. € an Überschüssen verschleiert. Für die Antragsteller:innen ist das besonders "brisant", weil die Bilanzposition statt als Rücklage (Eigenkapital) als Rückstellung (Fremdkapital) verbucht worden sei. Sie sind überzeugt, dass die Arbeiterkammern mit dieser Bilanzierung Probleme mit dem Finanzamt bekommen würden, wenn sie nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) bilanzieren müssten. Die NEOS wollen den Arbeitsminister daher auffordern, in seiner Rolle als Aufsicht über die Arbeiterkammern eine UGB-konforme Rechnungslegung sicherzustellen, um mögliche Überschussverschleierungen zu verhindern. (Schluss) kar


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