Parlamentskorrespondenz Nr. 1171 vom 19.10.2022

Gesundheitsausschuss: Berichte des Tierschutzrates sollen künftig veröffentlicht werden

Zahlreiche Oppositionsanträge im Gesundheitsausschuss vertagt

Wien (PK) – Ganz im Zeichen des Tierschutzes stand auch der zweite Teil des heutigen Gesundheitsausschusses, in dem insgesamt zwölf Initiativen der Opposition behandelt und großteils vertagt wurden. Nachdem zuvor über das Volksbegehrens "Stoppt Lebendtier-Transportqual" diskutiert wurde, ging es nun unter anderem um Forderungen nach einheitlichen Regelungen für die Hundehaltung, einer Kastrationspflicht für alle sogenannten Freigängerkatzen sowie um die Forderung nach Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere. Es lagen auch zwei Anträge vor, die von SPÖ, FPÖ und NEOS gemeinsam eingebracht wurden, wobei einerseits klare Vorgaben für den Vollzug des im Tierschutzgesetz verankerten Verbots der Qualzucht und andererseits Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel im Mittelpunkt standen.

Auf Zustimmung stieß das Anliegen der NEOS, die es für wichtig halten, die Berichte des Tierschutzrates im Sinne einer bürgernahen und transparenten Verwaltung niederschwellig und zeitnah zugänglich zu machen (2526/A(E)). Diese Initiative wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen. Demnach soll dem Tierschutzbericht eine Übersicht über die bereits umgesetzten Empfehlungen beigefügt werden. Die FPÖ sah darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Keine Zustimmung in der Endfassung gab es seitens der SPÖ, die in dem Abänderungsantrag eine zeitliche Verzögerung von mindestens sechs Monaten sah.

SPÖ, FPÖ und NEOS setzen sich für klare Vorgaben für den Vollzug des Qualzuchtverbots ein

Von allen drei Oppositionsparteien getragen wird eine Tierschutzinitiative, bei der das Thema Qualzucht im Mittelpunkt steht (1537/A(E)). Den Abgeordneten Dietmar Keck (SPÖ), Peter Schmiedlechner (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) geht es dabei vor allem um Klarstellungen bezüglich des Vollzugs des Qualzuchtverbots. Da im Tierschutzgesetz genaue Grenzwerte, die mit Hilfe von diagnostischen Mitteln kontrolliert werden können, fehlen, müssten Tiere weiterhin oft schwere Leiden erfahren. Der Gesundheitsminister sei daher gefordert, im Wege einer Verordnung bundesweit einheitliche Vorgaben zu machen und entsprechende Klarstellungen zu treffen. Um weitere Gespräche abzuwarten, wurde der Antrag schließlich von den Regierungsparteien vertagt.

Ausreichender Tollwutschutz für Welpenhandel, einheitliche Regelungen für die Hundehaltung und Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen

Abgelehnt wurde ein Anliegen der Opposition, in dem es den drei Fraktionen um den illegalen Welpenhandel und die derzeitige Vorgehensweise Österreichs hinsichtlich des Tollwutschutzes geht. Welpen, die im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, sollten einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und beim Import ein Mindestalter von fünfzehn Wochen aufweisen, so der Vorstoß (1446/A(E)). Derzeit reiche für den Import von Hunde- und auch Katzenwelpen ab acht Wochen eine selbst ausgestellte "Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung". Diese Ausnahme für den kommerziellen Handel fanden Dietmar Keck (SPÖ), Peter Schmiedlechner (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) problematisch, da bei organisierten Welpenhändler:innen aus dem benachbarten Ausland in der Regel nicht nachvollziehbar sei, von wo die Tiere bezogen wurden. Oft seien die Welpen auch schwer krank. ÖVP und Grüne sahen die Forderungen als bereits erfüllt und im Umsetzung an, weshalb der Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Änderungen speziell in der Hundehaltung wünscht sich SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck, der im Ausschuss darauf hinwies, dass die Bundesländer in den letzten Jahren teils sehr unterschiedliche Bestimmungen in diesem Bereich entwickelt haben. Dies führe zu Rechtsunsicherheiten. Da es in diesem Bereich um grundsätzliche Fragen des Tierwohls und der Sicherheit gehe, sollten einheitliche Haltungsregelungen wie z.B. im Rahmen einer 15a-Vereinbarung festgelegt werden (169/A(E)). Für einheitliche Regelungen sprachen sich in der Diskussion auch die NEOS aus.

Da trotz des Beschlusses einer gleichlautenden Entschließung des Nationalrates im September 2019 bisher keine Schritte zur Umsetzung erfolgt seien, brachte die SPÖ erneut ihre Forderung nach einer Kastrationspflicht von sogenannten Freigängerkatzen ein (158/A(E)). Während in Wohnungen gehaltene Katzen mit regelmäßigem Freigang kastriert werden müssen, gelte dies nicht für Katzen in bäuerlicher Haltung, zeigte Keck auf. ÖVP und Grüne vertagten die beiden Anträge jedoch mit Blick auf die zweite Tierhaltungsverordnung.

Tierschutz bei Nutztieren: Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern und sofortiges Ende für Vollspaltenböden in der Schweinezucht

Laut SPÖ ist das bestehende Kontrollsystem der Nutztierhaltung in Österreich mangelhaft und "höchst unzureichend" ausgestaltet. Das hätten die zuletzt aufgedeckten Skandale in diesem Bereich aufgezeigt. So habe ein "amtsbekannter Betrieb" Agrarfördermittel für Tierschutz erhalten, obwohl in dessen Ställen qualvoll verendete und im eigenen Kot stehende Tiere gefunden worden seien (2821/A(E)), erörtert Dietmar Keck (SPÖ) in einem Entschließungsantrag, der zahlreiche Maßnahmen fordert. Österreich habe die höchsten Tierschutzstandards, begründete Klaus Lindinger (ÖVP) die Vertagung. Einzelfälle dürften nicht über alle Bäuerinnen und Bauern gestülpt werden. Aufgrund der Vielzahl an "Einzelfällen" ortete Katharina Werner (NEOS) ein ungelöstes Grundproblem und hätte dem Antrag zugestimmt, er wurde jedoch durch die Regierungsfraktionen vertagt.

Eine weitere Initiative der SPÖ zielt auf das Verbot des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine ab (2875/A ). Außerdem trat die SPÖ erneut für strengere Regeln bei der Haltung von Rindern und Schweinen ein. Im Konkreten plädiert Abgeordneter Dietmar Keck dafür, dass ab 1. Juli 2023 jegliche Ausnahmen von der dauernden Anbindehaltung bei Rindern entfallen. Verschärfungen fordert er auch im Bereich der Schweinehaltung, da die im Rahmen der letzten Novelle zum Tierschutzgesetz erfolgten Änderungen seiner Meinung nach nicht ausreichend sind. Die noch immer erlaubte Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden müsse umgehend revidiert und durch ein echtes Verbot ersetzt werden (2876/A). Aus Sicht von Martina Diesner-Wais (ÖVP) hat es in den letzten Jahren Verbesserungen für Ferkel gegeben. An weiteren Verbesserungen werde gearbeitet, begründete sie die Vertagung.

Um den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es der SPÖ generell ein Anliegen, das Tierschutzgesetz ambitioniert weiterzuentwickeln (2170/A(E)). Die Bundesregierung deshalb wird ersucht, Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens zu setzen, das von 416.000 Menschen unterzeichnet wurde. Mehr Engagement in Sachen Tierschutz sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wünscht sich auch die FPÖ, die ebenso eine Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des von über 416.000 Menschen unterstützten Tierschutzvolksbegehrens einfordert (2154/A(E)). Faika El-Nagashi (Grüne) sprach sich dafür aus, unterschiedliche Interessen abzuwägen und die Tiere in den Fokus zu setzen. Die beiden Anträge wurden daher vertagt.

Weitere Anträge: Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere und rituelles Schlachten

Die NEOS rufen in Erinnerung, dass der Entschließungsantrag zur "Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen sowie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere" einstimmig im Nationalrat angenommen wurde. Da Monate danach aber noch immer keine Regelung in dieser Angelegenheit vorgelegt wurde, drängt Katharina Werner in einem neuerlichen Entschließungsantrag auf eine rasche Umsetzung des Anliegens sowie auf die Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs bis spätestens März 2022 (2159/A/(E)). Unterstützung erhielt sie im Gesundheitsausschuss dazu von der FPÖ und auch die Grünen standen dem positiv gegenüber.

Einen neuerlichen Vorstoß für ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens von Tieren unternehmen die Freiheitlichen (1944/A(E)). Die aus rituellen Gründen im Judentum und im Islam praktizierte Methode, bei der die Tiere mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet werden, führe trotz Durchtrennung der Luftröhre und der Hauptschlagadern oft zu einem mehrminütigen Todeskampf bei den Tieren. Aus Sicht der FPÖ sei es unzulässig, die "barbarische Methode" der "reinen Schlachtung" unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Auch der Europäische Gerichtshof habe kürzlich in einer Entscheidung geurteilt, dass es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gebe und dass EU-Mitgliedstaaten ein diesbezügliches Verbot aussprechen können. Die Grünen hielten dazu fest, dass es in Österreich strenge Regelungen zum Schlachten gibt. Gespräche mit Glaubensgemeinschaften würden laufen, begründeten sie die Vertagung. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) gla/sue