Parlamentskorrespondenz Nr. 1200 vom 24.10.2022

Neu im Innenausschuss

Wien (PK) – Laut 15a-Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung in der ersten Phase des Asylverfahrens. In dieser Zeit werden die Asylwerber:innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt wobei die Kosten im Verhältnis 60:40 zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden, wie Stephanie Krisper (NEOS) in einem Entschließungsantrag ausführt (2880/A(E)). Grundprinzip der Aufgabenteilung sei, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt werden sollen. Diese hätten jeweils eine bestimmte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen, die laut Krisper jedoch nur von wenigen erfüllt werde, was zu überbelegten Bundesbetreuungseinrichtungen führe. Daher fordern die NEOS den Innenminister auf, sich für einen funktionierenden Verteilungsmechanismus einzusetzen.

Schnellverfahren für Asylwerber:innen aus Ländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit

Ebenfalls zur Entlastung der Bundesbetreuungseinrichtungen beitragen soll die schnellere Durchführung von Asylverfahren von Werber:innen aus Ländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit (2878/A(E)). Eine Verfahrensrichtlinie sehe diese Möglichkeit etwa bei Asylwerber:innen aus Syrien oder Afghanistan vor, da bei diesen die Anerkennungswahrscheinlichkeit bei 90% liege. Die NEOS fordern die systematische Anwendung dieser Schnellverfahren.

Unterstützung für private Quartiergeber:innen von Geflüchteten

Anders als Asylwerber:innen seien vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer zu etwa 90% in privaten Unterkünften untergebracht. Deren Situation werde immer prekärer, unter anderem da private Quartiergeber:innen mangels Unterstützung immer weniger würden. Zudem sei in den Kältemonaten mit einem erneuten Anstieg der Zahl an Schutzsuchenden zu rechnen, verweisen die NEOS auf Migrationsexpert:innen. Um zu verhindern, dass private Quartiergeber:innen ihre Hilfeleistungen einstellen, sprechen sie sich für Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere in Form eines steuerlichen Absetzbetrages, aus (2879/A(E)). (Schluss) wit