Parlamentskorrespondenz Nr. 1246 vom 08.11.2022

Neu im Finanzausschuss

Neues Wertpapierfirmengesetz soll Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen schaffen

Wien (PK) – Ein neues Wertpapierfirmengesetz (WPFG) soll einen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen schaffen. Im Gesetzesentwurf werden die unterschiedlichen Risikoprofile von Wertpapierfirmen bewertet und abgestufte Aufsichtsvorschriften, die auf die spezifischen Risiken von Wertpapierfirmen zugeschnitten sind, festgelegt. Darüber hinaus wird der Tätigkeitenkatalog von Wertpapierfirmen ausgeweitet. Durch das Gesetz soll die Konsistenz mit den europarechtlichen Vorgaben erhöht, der heimische Kapitalmarkt gestärkt und Markteintrittsbarrieren reduziert werden, heißt es in der Regierungsvorlage (1757 d.B.).

Unter anderem sind Bestimmungen zu Befugnissen der FMA, zu Anfangskapital und Liquidität, zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals, zur internen Risikobewertung, zum Überprüfungs- und Bewertungsverfahren und zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen enthalten. Von kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen sind gewisse Mindeststandards einzuhalten, da von diesen Unternehmen keine oder nur minimale Gefahr für die Finanzmarktstabilität ausgeht, erklärt das Finanzministerium im Vorblatt.

Bei den finanziellen Auswirkungen rechnet das Finanzministerium mit erhöhten Rechtsbefolgungskosten für die Normadressaten. Demgegenüber stehen laut Prognosen Einsparungspotenziale aufgrund des ressourcenschonenden und für Wertpapierfirmen maßgeschneiderten Regimes. Die genauen Kosten könnten nicht beziffert werden, heißt es. Festgehalten wird, dass der Markt im Inland von kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen geprägt ist und diese nur bestimmte Mindeststandards einhalten müssen. Der Gesetzesentwurf basiert auf einer europäischen Verordnung und soll mit 1. Februar 2023 in Kraft treten. (Schluss) gla