Parlamentskorrespondenz Nr. 1251 vom 09.11.2022

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Um sicherzustellen, dass die den Privathaushalten und Kleinunternehmen angebotenen Strom- und Gastarife den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, tritt die FPÖ für eine behördliche Überprüfung der von den Energielieferanten verlautbarten Grundversorgungstarife ein. Zudem hat sie zwei ältere Anträge zum Thema Strompreisbremse und Übergangspflege in adaptierter Form neu eingebracht.

Strompreisbremse: FPÖ drängt auf mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Bereits im September hat die FPÖ in einem Entschließungsantrag gefordert, Menschen mit Behinderung bei der sogenannten Strompreisbremse besonders zu berücksichtigen. Nun wendet sie sich erneut an Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (2901/A(E)). Es brauche eine ausreichende finanzielle Unterstützung, damit sich Menschen mit Behinderungen nicht nur den Alltagsenergieverbrauch für die Haushaltsführung, sondern auch den Betrieb stromintensiver technischer Geräte wie Beatmungsgeräte, strombetriebene Rollstühle und Kommunikationsmittel leisten können, appellieren Christian Ragger und Dagmar Belakowitsch an den Minister. Vor diesem Hintergrund sehen sie auch das Limit von 2.900 Kilowattstunden bei der Strompreisbremse kritisch.

Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas

In einem weiteren Entschließungsantrag weist FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm auf die gesetzliche Verpflichtung von Strom- und Gaslieferanten hin, Privathaushalten und Kleinunternehmen einen Grundversorgungstarif anzubieten. Dieser Tarif dürfe für Haushaltskunden nicht über jenem Tarif liegen, zu dem die größte Anzahl der jeweiligen Kunden versorgt werde, skizziert er. Kleinunternehmen dürften gegenüber vergleichbaren Kundengruppen nicht benachteiligt werden. Für Wurm ist allerdings unklar, ob diese im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) bzw. im Gaswirtschaftsgesetz verankerten Bestimmungen eingehalten werden. Er fordert die zuständige Ministerin Leonore Gewessler daher auf, die verlautbarten Tarife durch die zuständigen Behörden prüfen zu lassen (2903/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen.

FPÖ pocht auf Förderung von Übergangspflege

Mit einer erweiterten Begründung erneut eingebracht hat die FPÖ auch einen Antrag zum Thema Übergangspflege (2906/A(E)). Dabei geht es um rehabilitative Pflege im Krankenhaus nach einer Akutbehandlung, bevor der Patient bzw. die Patientin nach Hause entlassen wird. Rosa Ecker und Christian Ragger fordern einen Rechtsanspruch auf eine derartige Übergangspflege von bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr. Finanziert werden soll die Leistung vom Sozialversicherungsträger, bei dem die anspruchsberechtigte Person versichert ist. In Deutschland und in einigen Bundesländern wie Niederösterreich gebe es bereits entsprechende Modelle, argumentieren sie und urgieren ein bundeseinheitliches Förderungsgesetz. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. (Schluss) gs