Parlamentskorrespondenz Nr. 1279 vom 14.11.2022

Neu im Konsumentenschutzausschuss

FPÖ-Anträge zu Energiekosten, Frischeiern sowie Herkunftskennzeichnung von Honig

Wien (PK) – Um sicherzustellen, dass die den Privathaushalten und Kleinunternehmen angebotenen Strom- und Gastarife den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, tritt die FPÖ für eine behördliche Überprüfung der von den Energielieferanten verlautbarten Grundversorgungstarife ein. Zudem fordert sie mehr Tempo bei der Evaluierung der Verkaufs- und Mindesthaltbarkeitsfrist von Frischeiern und setzt sich für strengere Regeln bei der Herkunftskennzeichnung von Honig ein. Weiters haben die Freiheitlichen einen älteren Antrag zum Thema Strompreisbremse in adaptierter Form neu eingebracht.

Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas

In einem weiteren Entschließungsantrag weist FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm auf die gesetzliche Verpflichtung von Strom- und Gaslieferanten hin, Privathaushalten und Kleinunternehmen einen Grundversorgungstarif anzubieten. Dieser Tarif dürfe für Haushaltskunden nicht über jenem Tarif liegen, zu dem die größte Anzahl der jeweiligen Kunden versorgt werde, skizziert er. Kleinunternehmen dürften gegenüber vergleichbaren Kundengruppen nicht benachteiligt werden. Für Wurm ist allerdings unklar, ob diese im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) bzw. im Gaswirtschaftsgesetz verankerten Bestimmungen eingehalten werden. Er fordert insbesondere die Energieministerin sowie den Konsumentenschutzminister daher auf, die verlautbarten Tarife durch die zuständigen Behörden prüfen zu lassen (2904/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

Mehr Tempo bei der Evaluierung der Verkaufs- und Mindesthaltbarkeitsfrist von Frischeiern

Die FPÖ ortet Untätigkeit seitens der Bundesregierung zu dem im Juni 2022 im Nationalrat beschlossenen Entschließungsantrag zur Evaluierung der Regelungen betreffend der Verkaufs- und Mindesthaltbarkeitsfrist von Frischeiern. Basierend auf den Ergebnissen soll sich der Gesundheits- und Konsumentenschutzminister auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist auf bis zu 28 Tage einsetzen. Da laut Antragsteller Peter Wurm "die türkis-grüne Bundesregierung bei nahezu jedem ihrer Projekte den Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg gibt", fordert die FPÖ nun, dem Minister zur Umsetzung der Maßnahmen eine Frist bis zum 31. März 2023 zu setzen (2900/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

Strengere Herkunftskennzeichnung bei Honig

In einem weiteren Entschließungsantrag kritisieren die Freiheitlichen die aktuelle Regelung zur Herkunftskennzeichnung von Honig. So sei etwa die Bezeichnung "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" sinnlos, da für die Konsument:innen nicht erkennbar sei, aus welchen Herkunftsländern der Honig stammt. Dasselbe gelte bei der Bezeichnung "in Österreich hergestellt", da sich dies nur auf die Abfüllung und Vermischung in Österreich beziehe. Die FPÖ spricht sich deshalb dafür aus, eine genaue Herkunftskennzeichnung bei Honig einzuführen. Die Bezeichnung "Hergestellt in Österreich" soll nur mehr bei jenem Honig verwendet werden dürfen, bei dem alle Produktionsstufen in Österreich stattgefunden haben (2908/A(E)).

Strompreisbremse: Mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Bereits im September hat die FPÖ in einem Entschließungsantrag gefordert, Menschen mit Behinderung bei der sogenannten Strompreisbremse besonders zu berücksichtigen. Nun wendet sie sich erneut an Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (2902/A(E)). Es brauche eine ausreichende finanzielle Unterstützung, damit sich Menschen mit Behinderungen nicht nur den Alltagsenergieverbrauch für die Haushaltsführung, sondern auch den Betrieb stromintensiver technischer Geräte wie Beatmungsgeräte, strombetriebene Rollstühle und Kommunikationsmittel leisten können, appellieren Christian Ragger und Dagmar Belakowitsch an den Minister. Vor diesem Hintergrund sehen sie auch das Limit von 2.900 Kilowattstunden bei der Strompreisbremse kritisch. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen. (Schluss) med/gs


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