Parlamentskorrespondenz Nr. 1331 vom 23.11.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Strompreiskosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen

Wien (PK) - Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 soll für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren ein Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 geschaffen werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage liegt dem Wirtschaftsausschuss vor (1774 d.B.).

Die Förderung für die Unternehmen soll - bezogen auf den EU-Emissionszertifikatehandel - bis zu 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten von 2022 umfassen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen sind betragsmäßig mit maximal 75 % der Einnahmen der im Kalenderjahr 2021 erzielten Versteigerungserlöse begrenzt. Laut Erläuterungen beliefen sich die Versteigerungserlöse im Jahr 2021 auf rd. 311 Mio. €.

Zugute kommen sollen die Förderungen Unternehmen aus (Teil-)Sektoren wie beispielsweise Holz- und Papierherstellung oder diverse Metall- und Chemikalienerzeugung, die einen anlagenspezifischen Jahresstromverbrauch im jeweiligen Kalenderjahr von mehr als 1 GWh nachweisen können. Die Förderung soll laut Erläuterungen für den darüber hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt werden. Abgewickelt werden sollen die Förderungen von der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Die Ansuchen auf Förderung sind demnach binnen des ersten Halbjahres 2023 einzubringen. Bezüglich durchzuführender Energieaudits verweist das Gesetz auf die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie, die laut Erläuterungen eine derartige Verpflichtung für große Unternehmen ohnehin vorsieht. (Schluss) mbu


Themen