Parlamentskorrespondenz Nr. 1333 vom 23.11.2022

Neu im Kulturausschuss

Bundesregierung legt Novelle zur Filmförderung mit Ziel der Stärkung des Filmstandorts Österreich vor

Wien (PK) – Die von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer angekündigte Regierungsvorlage zur Novellierung der Filmförderung liegt nun dem Nationalrat vor (1790 d.B.). Wesentlicher Punkt ist eine Neufassung des Filmstandortgesetzes mit dem Ziel, einige bisher bestehende Förderlücken zu schließen. Das neue "Filmstandortgesetz 2023" soll den rechtlichen Rahmen für eine Ausweitung der Förderungsmaßnahmen des Bundes zur Stärkung des Filmstandorts Österreich unter dem Titel "FISA+ – Filmstandort Austria" bilden.

Die geplante Neufassung des Filmstandortgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund des Auslaufens der Richtlinie zum Förderprogramm "Filmstandort Österreich" (FISA) mit Ende 2022. Das erweitere Förderinstrumentarium FISA+ wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung auch Serien, TV-Filme und Streaming-Produktionen berücksichtigen und so den aktuellen Entwicklungen auf dem audiovisuellen Sektor Rechnung tragen. Ziel der Novelle ist die Schaffung eines Anreizsystems, um den Filmstandort Österreich nicht nur für nationale Produktionen attraktiv zu machen, sondern insbesondere auch global agierende Streaming-Konzerne anzusprechen, ist den Erläuterungen zur Novelle zu entnehmen. FISA+ soll 2027 einer internen Evaluierung unterzogen werden, um die Erreichung der Vorgaben beurteilen zu können.

Der Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und der Filmwirtschaft sollen des weiteren auch Anpassungen im Filmförderungsgesetz dienen, heißt es in der Analyse des Kulturministeriums zur Gesetzesinitiative. Die aktuell beim Wirtschaftsministerium angesiedelte standortbezogene Filmförderung (FISA) habe nämlich dazu geführt, dass österreichische Filmproduktionsunternehmen für die Herstellung von Kinofilmen bei zwei unterschiedlichen Bundesstellen um Förderung ansuchen mussten und dadurch mit unterschiedlichen Einreichfristen und Antragsverfahren sowie asynchronen Förderungszusagen bzw. -absagen konfrontiert seien. Von der Zusammenführung der Bundeskinofilmförderung und der künftig beim Österreichischen Filminstitut (ÖFI) angesiedelten Standortförderung ÖFI+ erhofft sich das Kulturministerium eine Verkürzung und Vereinfachung der Antragsverfahren für die Fördernehmer:innen und eine raschere Förderabwicklung.

Weiters sollen im Filmstandortgesetz 2023 wie im Filmförderungsgesetz zusätzliche Ziele für die Filmförderung verankert werden. Höhere Fördersätze sind etwa für ökologisch nachhaltige Filmproduktionen oder für Beiträge zur Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmbranche vorgesehen.

Im Gesetzentwurf ist zudem eine Novellierung des KommAustria-Gesetzes enthalten. Die vorgesehenen ergänzenden Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Vorhaben, die Fördermittel nach dem Filmstandortgesetz 2023 erhalten, auch nach den Bestimmungen des Fernsehfonds Austria gefördert werden können, heißt es dazu in den Erläuterungen. (Schluss) sox

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