Parlamentskorrespondenz Nr. 1347 vom 25.11.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Der nach wie vor andauernde Krieg in der Ukraine, die dadurch verursachte Energiekrise sowie das vor diesem Hintergrund noch wichtiger gewordene rasche Voranschreiten der Dekarbonisierung haben die Planung und Implementierung energiespezifischer Maßnahmen erfordert. Aufgrund der massiven budgetären Relevanz der im Energiebereich gesetzten Maßnahmen soll bei der E-Control neben der Energieministerin daher künftig auch der Finanzminister Informations-, Einsichts- und Entsendungsrechte haben. Dem Wirtschaftsausschuss liegt ein diesbezüglicher Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des E-Control-Gesetzes vor (2979/A). Nur so kann den Erläuterungen zufolge angesichts der Volatilität des Energiemarktes den verfassungs- und haushaltsrechtlich verankerten Aufgaben, wie z. B. der Budget- und Kontrollfunktion, auch zukünftig vollinhaltlich nachgekommen werden.

In diesem Zusammenhang soll auch der Aufsichtsrat der E-Control um ein Mitglied erweitert werden, das auf Vorschlag des Finanzministers zu bestellen bzw. abzubestellen ist. Die für die Regulierungsbehörde vorgesehene Weisungsfreiheit bzw. Unabhängigkeit soll durch die Einsichtsrechte des Finanzministers nicht berührt werden.

Darüber hinaus enthält die Vorlage eine Verfassungsbestimmung mit einer Kompetenzdeckungsklausel für die Erlassung, Aufhebung sowie Vollziehung von einfachgesetzlichen Vorschriften in dieser Materie, damit sie in diesen Belangen Bundessache sind, hinsichtlich derer die Verfassung etwas anderes bestimmt. (Schluss) mbu

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