Parlamentskorrespondenz Nr. 1349 vom 25.11.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

Koalitionsantrag zu Genehmigungspflichten für Direktinvestitionen

Wien (PK) - Mit dem neuen Investitionskontrollgesetz wurde heuer im Frühjahr unter anderem bei ausländischen Direktinvestitionen in besonders sensiblen Bereichen eine Absenkung der Prüfeintrittsschwelle von 25 % auf 10 % der Stimmrechtsanteile vorgesehen. Für Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung war die Schwelle mit 10 % allerdings nur bis 31. Dezember 2022 befristet worden. Ein Antrag von ÖVP und Grünen zielt nunmehr darauf ab, diese Regelung bis 31. Dezember 2023 zu verlängern (3010/A).

Vor allem die COVID-19-Krise, aber auch die Energiekrise und die russische Invasion in der Ukraine haben den Erläuterungen zufolge den Bedarf nach dem Schutz der Versorgungssicherheit in besonders sensiblen Bereichen aufgezeigt und die Relevanz der Aufrechterhaltung einer derartigen Regelung verdeutlicht. Die Genehmigungspflicht greife, wenn die Direktinvestitionen einen Mindestanteil an den Stimmrechten von 10 %, 25 % und 50 % am Zielunternehmen erreichen. Laut Vorlage zielt die Maßnahme darauf ab, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in diesen sensiblen Bereichen auch künftig zu gewährleisten und zu verhindern, dass Direktinvestitionen zu einem Abwandern wichtiger und versorgungskritischer österreichischer Unternehmen führen.

Geplant ist den Erläuterungen zufolge erneut eine Evaluierung spätestens ein halbes Jahr vor Auslaufen dieser Bestimmung, um festzustellen, ob die Schwelle mit 10 % beibehalten werden soll oder ob für diesen Bereich eine Unterstellung unter die 25 % im Interesse der Sicherheit und öffentlichen Ordnung ausreichend ist. (Schluss) mbu


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