Parlamentskorrespondenz Nr. 1359 vom 28.11.2022

Neu im Finanzausschuss

Opposition fordert Verlustrücktrag für Unternehmen und Absetzbetrag für private Quartiergeber:innen

Wien (PK) – Der Finanzausschuss des Parlaments behandelt zwei neue Entschließungsanträge der Opposition. Darin treten die NEOS für die Einführung eines Verlustrücktrags für Unternehmen ein und die SPÖ will einen Absetzbetrag für private Quartiergeber:innen von ukrainischen Schutzsuchenden einführen.

NEOS für Einführung eines Verlustrücktrags

Die NEOS machen sich für eine Entlastung von Unternehmen stark. Gerald Loacker und Karin Doppelbauer fordern mittels Entschließungsantrag, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2022 in die Vorjahre rückzutragen. Die NEOS sehen darin Vorteile gegenüber den von der Regierung ausverhandelten Fördermaßnahmen. Die Methode des Verlustrücktrags habe den Vorteil, dass sie nur jenen Unternehmen helfe, die zumindest in manchen Jahren Gewinne schreiben, so die Antragsteller (2910/A(E)).

SPÖ fordert Absetzbetrag für private Quartiergeber:innen von ukrainischen Schutzsuchenden

Seitens der SPÖ fordern Eva-Maria Holzleitner und Reinhold Einwallner eine schnelle und unbürokratische Förderung für die Kosten privater Quartiergeber:innen, die Schutzsuchende aufgenommen haben. Aufgrund der ausbleibenden staatlichen Unterstützung im Zusammenhang mit der Teuerung müssten nun viele Quartiergeber:innen ihre Hilfeleistung einstellen, wird im Entschließungsantrag argumentiert. Geht es nach der SPÖ, so wird für private Unterkunftgeber:innen eine staatliche Unterstützung in Form eines steuerlichen Absetzbetrages für eine mehr als sechsmonatige Unterbringung von Schutzsuchenden gewährt. Der Betrag soll unabhängig von der Besteuerungshöhe des Einkommens der Förderungsempfänger:innen für alle in derselben Höhe zur Auszahlung gelangen, so die Forderung. Zudem wollen die Antragsteller Standards in der Unterbringung sowie eine Anlaufstelle in den Bundesländern etablieren (2950/A(E)). Um die private Unterbringung weiterhin zu ermöglichen und auch für nicht-ukrainische Schutzsuchende auszubauen brauche es eine klare und unmissverständliche Anerkennung von Seiten des Staates, heißt es im Entschließungsantrag. (Schluss) gla