Parlamentskorrespondenz Nr. 1362 vom 28.11.2022

Neu im Landwirtschaftsausschuss

AMA-Gesetz: Erweiterung der Beitragsbasis beim Agrarmarketingbeitragssystem

Wien (PK) – Durch eine Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der AMA sollen ab 1. Jänner 2023 alle landwirtschaftlichen Produzent:innen zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen. Mit der Novelle des AMA-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf eine Empfehlung des Rechnungshofs, die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis zu stellen (1792 d.B.). Dies erfolgt durch die Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen.

Der Agrarmarketingbeitrag wird für Maßnahmen zur Verbraucher:innen-Information und insgesamt zur Förderung des Vertriebs und Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Produkten im In- und Ausland eingesetzt. Die dafür nötigen Agrarmarketingbeiträge verteilten sich bisher ungleich auf die Produktionsbereiche, kritisierte der Rechnungshof. So seien die Bereiche Milch und Fleisch mit rund 80 % zu einem überwiegenden Teil für die Mittel aufgekommen, während etwa für die Handelsvermahlung von Getreide bislang keine Beiträge vorgesehen waren.

Künftig sollen alle Landwirt:innen mit mindestens 1,5 ha landwirtschaftlicher Fläche in die Agrarmarketing-Beitragspflicht fallen. Dazu soll es einen neuen allgemeinen Basisbeitrag bezogen auf landwirtschaftliche Flächen (außer Weinflächen) neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen (für Milch, geschlachtete Tiere, Eier, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse und Wein) geben. Durch Anknüpfung an die bei flächenbezogenen Fördermaßnahmen bereits erhobenen Flächen sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten der Einhebung niedrig bleiben. Bei der Festsetzung der Beitragshöhe wird es künftig fixe Beitragssätze je Bezugseinheit geben. So wird etwa der Beitrag pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche 5,00 € betragen. Im Gegenzug soll in einigen Sektoren eine Reduktion der produktbezogenen Beiträge erfolgen, wie etwa pro Tonne Milch von 3,00 € auf 2,20 € oder pro Schlachtrind von 3,70 € auf 2,70 €. Die Beiträge können um 10 % erhöht oder verringert werden. Ebenso wird der AMA die Möglichkeit gegeben, mittels Verordnung zusätzliche Bereiche in die Beitragspflicht aufzunehmen, aber auch Ausnahmen zu erlassen. Die Erweiterung der Beitragsgrundlage ermöglicht auch die Ausweitung der AMA-Gütesiegelprogramme, wie etwa für Getreideprodukte, wird in den Erläuterungen angeführt. (Schluss) pst