Parlamentskorrespondenz Nr. 1380 vom 30.11.2022

Neu im Menschenrechtsausschuss

Verschärfung des Asylrechts, Überarbeitung der EMRK, Werte- und Orientierungskurse

Wien (PK) – Nach den Ausschreitungen in der Halloween-Nacht in der Linzer Innenstadt fordern die Freiheitlichen eine Verschärfung des Asylrechts. Auf elf Seiten legt die Oppositionsfraktion der Regierung zudem vor, warum es gemäß ihrer rechtlichen Einschätzung eine Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. einen "modernen, vom Volk getragenen Grundrechtskatalog" braucht. Die NEOS wiederum treten für eine Ausweitung und Aufwertung der Werte- und Orientierungskurse für Zugewanderte in Österreich ein.

Verschärfung des Asylrechts nach "Migrantenkrawallen" in Linz

Geht es nach der FPÖ, soll das Asylrecht nach den "Migrantenkrawallen" in der Linzer Innenstadt, die laut Medienberichten vorwiegend von jungen Männern aus Syrien, Afghanistan und Tschetschenien verursacht wurden, verschärft werden. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund betrage in Österreich aktuell 25,4 %, während dieser Wert vor elf Jahren noch bei 18,7 % gelegen habe., rechnet die Oppositionsfraktion vor. Besonders der Anteil von Menschen aus Afghanistan und Syrien sei seit 2015 exorbitant gestiegen, so Antragsteller Hannes Amesbauer. Große Teile dieser Migrationsgruppen würden das österreichische Wertefundament sowie den Rechtsstaat fundamental ablehnen und es zeige sich immer mehr, dass viele dieser Menschen kaum bis gar nicht integrationswillig seien.

In Anlehnung an einen beschlossenen dringlichen Antrag im Oberösterreichischen Landtag fordern die Freiheitlichen die Regierung demnach auf, rechtliche Instrumente zu schaffen, um unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern und Abschiebungen zu vereinfachen. Konkret geht es ihnen etwa um ein Herabsetzen des notwendigen Strafmaßes zur Aberkennung des Asylstatus bei Asylberechtigten auf sechs Monate, eine sofortigen Aberkennung bei einer rechtlichen Verurteilung, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie vergleichbaren Delikten, eine sofortige Beendigung des Asylverfahrens bei unwahren Angaben sowie eine Befristung und regelmäßige Überprüfung von Asylberechtigungen (3019/A(E)).

Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Freiheitlichen setzen sich in einem Entschließungsantrag für eine Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Dafür soll unter Einbeziehung von Expert:innen und allen parlamentarischen Klubs eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe durch seine Judikatur eine neue "Völkerwanderung samt Asylwerberansturm auf Europa" ausgelöst und durch eine "fortlaufende Weiterinterpretation" der Rechte der Konvention eine internationale Ersatzgesetzgebung bzw. ein "sich vollkommen verselbstständigendes Richterrecht" geformt. Diese "souveränitätsbeschränkende Wirkung der dynamischen Interpretation der Rechte aus der EMRK", deren sich der EGMR in seinen Entscheidungen "befleißige", lasse sich am anschaulichsten anhand der Rückschiebung von Terroristen illustrieren, legen die Freiheitlichen in Beispielen dar.  Genannt wird im Antrag etwa ein Fall eines in Tunesien wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilter und in Italien abgelehnter Asylwerber, der von Italien nicht ausgewiesen werden durfte.

Aus verfassungsrechtlicher Perspektive verletze der EGMR die Hoheit des österreichischen Parlaments, aus völkerrechtlicher Perspektive universelles Völkerrecht. Damit sei es auch in Österreich an der Zeit, einen modernen, "vom Volk ausdrücklich im Sinne des Artikels 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes getragenen Grundrechtskatalog" zu verabschieden, so Antragsteller Martin Graf. Was gut und richtig gewesen sei in Zeiten, als es um die Aufnahme einzelner, tatsächlich verfolgter Personen ging, funktioniere nicht mehr, wenn sich Massen von Menschen auf der Suche nach einem "besseren Leben" von einem anderen Kontinent aus nach Europa aufmachen würden (3017/A(E)).

Ausbau der Werte- und Orientierungskurse

Das Angebot der Werte- und Orientierungskurse sei in Österreich im europäischen Vergleich mager, meint NEOS-Integrationssprecher Yannick Shetty, und schlägt daher deren Ausweitung und Aufwertung vor. Der entsprechende Entschließungsantrag zielt darauf ab, die Kursstunden (von derzeit 24) auf mindestens 40 auszubauen und Strategien zur Erhöhung der Teilnahmequote zu entwickeln. Leider gebe es seitens der Bundesregierung ein zu niedriges Integrationsbudget und keine Ambitionen, die Teilnahme an den Werte- und Orientierungskursen zu erhöhen, kritisiert der Abgeordnete (2921/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen (2922/A(E)). (Schluss) keg