Parlamentskorrespondenz Nr. 1427 vom 07.12.2022

ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss geht in die Verlängerung

SPÖ, FPÖ und NEOS haben heute entsprechendes Verlangen eingebracht

Wien (PK) – Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss geht in die Verlängerung. SPÖ, FPÖ und NEOS haben heute ein entsprechendes Verlangen eingebracht und somit die in der Verfahrensordnung vorgesehene Option in Anspruch genommen. Damit wird die Beweisaufnahme nicht wie ursprünglich geplant im Dezember, sondern aller Voraussicht nach Ende Jänner 2023 enden. Wie viele weitere Befragungstage es geben wird, steht noch nicht fest, gemäß dem Verlangen wird die Dauer des U-Ausschusses jedenfalls um genau 7 Wochen und 5 Tage erstreckt. Damit werden die drei Monate, die den drei Oppositionsparteien laut Verfahrensordnung zugestanden wären, nicht zur Gänze ausgeschöpft.

Bisher ist der auf Initiative von SPÖ, FPÖ und NEOS im Dezember 2021 eingesetzte Untersuchungsausschuss – inklusive der heutigen Sitzung – 45 Mal zusammengetreten. Dabei wurden insgesamt 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt. Gleichzeitig beläuft sich der an den U-Ausschuss gelieferte Aktenbestand mittlerweile auf fast 25 Millionen Seiten, davon rund 1,7 Terrabyte Daten in elektronischer Form. Zu Klärung strittiger Fragen liegen bislang 18 Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat in sieben Verfahren entschieden und im Zuge dessen dreimal eine Beugestrafe wegen Nichterscheinens von Auskunftspersonen und einmal eine Beugestrafe wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage durch eine Auskunftsperson verhängt.

Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist die Frage, ob und inwieweit es in den Jahren 2017 bis 2021 unter den von Bundeskanzler Sebastian Kurz geführten Regierungen in einzelnen Ministerien zu parteipolitisch motivierten Auftragsvergaben, Postenbesetzungen und Förderungen und damit zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder gekommen ist. Auch vorbereitende Schritte für Privatisierungen sowie etwaige Behinderungen von Ermittlungen werden beleuchtet. (Schluss) gs