Parlamentskorrespondenz Nr. 1467 vom 15.12.2022

Nationalrat: Einstimmigkeit zu Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld

Einhelliger Beschluss auch zur vereinfachten Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe

Wien (PK) – Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten in der Nationalratssitzung heute sowohl für eine Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld, als auch für Verfahrenserleichterungen für Familien mit Kindern mit einer erheblichen Behinderung aus.

Erhöhung der Zuverdienstgrenzen im Kinderbetreuungsgeldgesetz

Im Initiativantrag von ÖVP und Grünen zu Anpassungen beim Kinderbetreuungsgeld geht es um die Ermöglichung einer geringfügigen Beschäftigung während des Bezugs dieser Leistung. Die diesbezüglichen Grenzbeträge werden dabei von 7.600 € auf 7.800 € (einkommensabhängige Variante) bzw. von 16.200 € auf 18.000 € (pauschale Variante) erhöht, wie etwa Bettina Rausch (ÖVP) in der Debatte erörterte. Die Koalitionsparteien sehen diese Änderung als Ergänzung zum vor Kurzem beschlossenen dritten Teuerungs-Entlastungspaket, das jährliche Valorisierungen zahlreicher Familien- und Sozialleistungen ab dem Jahr 2023 enthält. Es gehe heute darum, jene, die mit Kindern und Berufstätigkeit doppelt Verantwortung tragen, zu unterstützen und ihnen mehr Spielraum zu geben, so Rausch. Norbert Sieber (ÖVP) unterstrich, wenn man diese kleine Anpassung nicht machen würde, wäre keine geringfügige Beschäftigung für Elternteile mehr möglich. Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze reagiere man auch auf die hohe Inflation, besonders Frauen würden von der Maßnahme profitieren, meinte Barbara Neßler (Grüne).

Obwohl die Opposition Zustimmung signalisierte, gab es Kritik an grundsätzlichen Themen. So sieht Petra Wimmer (SPÖ) zahlreiche weitere "Baustellen" beim Kinderbetreuungsgeldgesetz. Dringend notwendig wäre dazu aus ihrer Sicht eine umfassende Novelle. Etwa auch der Fortbestand des Mutter-Kind-Passes bzw. Eltern-Kind-Passes als Kassenleistung sei nach wie vor offen. Eva Maria Holzleitner (SPÖ) mahnte ein, Maßnahmen wie die vorliegende künftig nicht erst kurzfristig vor Jahresende zu beschließen, um Planungssicherheit zu geben. Außerdem bemängelte sie, dass die Unterhaltsgarantie noch immer nicht Realität sei.

Aus Sicht von Edith Mühlberghuber (FPÖ) ist die Erhöhung der Grenze richtig und ein logischer Vorgang. Die Anpassung an die Teuerung sei notwendig, um Familien ein entsprechendes Auskommen zu gewährleisten. Ähnlich wie Wimmer und Michael Bernhard (NEOS) sprach sie sich aber für eine generelle Überarbeitung des Kinderbetreuungsgelds aus. Bernhard erinnerte an einen Vorschlag der NEOS, die die Zuverdienstgrenze automatisch an die Geringfügigkeit oder Inflation koppeln wollen.

Für eine "Geburtenoffensive" sprach sich in diesem Zusammenhang Wolfgang Zanger (FPÖ) aus, zumal ein Grund für eine lange Mangelberufsliste auch sei, dass zu wenige Kinder geboren würden. Dazu brauche es etwa ein klares Bekenntnis zur Familie als Keimzelle des Staates.

Auf ein breites System an Unterstützungsmaßnahmen für Familien in Österreich wies Familienministerin Susanne Raab hin. Bei den finanziellen Maßnahmen habe man dieses Jahr viel erreicht, aber auch bei Sachleistungen wie der Kinderbetreuung werde in einen Ausbau investiert. An steuerlichen Entlastungen nannte sie unter anderem den Familienbonus Plus. Insgesamt seien heuer schon einige Reformen auf den Weg gebracht worden, auch um bürokratische Hürden zu beseitigen. Gegenüber Wimmer betonte Raab, dass der Eltern-Kind-Pass als "absolute Erfolgsgeschichte" selbstverständlich weiterhin eine finanzierte Leistung bleiben werde.

Vereinfachte Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe

Der ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes basiert auf einer im Juni 2022 von allen Fraktionen beschlossenen Entschließung. Damit soll das Verfahren für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller:innen, die zugleich Behindertenpassinhaber:innen sind, vereinfacht werden. Konkret soll die Verpflichtung für minderjährige Behindertenpassinhaber:innen entfallen, einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice zu erbringen, da die nötigen Daten aus dem Behindertenpassverfahren bereits an das Finanzamt übermittelt werden. Weiters werden mit der angepeilten Gesetzesänderung die Parteienrechte erweitert, indem in Verfahren ohne Vorliegen eines Behindertenpasses die Übermittlung der Gutachten an alle antragstellenden Personen durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen automatisch erfolgen soll.

Die Maßnahme stelle eine Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung dar, stimmte Norbert Sieber (ÖVP) mit Barbara Neßler (Grüne) überein. Auch der zusätzliche Nachweis über die Behinderung sei künftig nur noch alle fünf Jahre und auch nur dann erforderlich, wenn eine Besserung der Behinderung möglich sei.

Die vorliegenden Erleichterungen für Familien mit Kindern mit Behinderung begrüßten auch die Oppositionsparteien. Diese bleibe aber "winzig", wenn man sich ansehe, was sonst noch alles zu tun sei, um wirklich ein gleichberechtigtes Leben für alle Kinder zu ermöglichen, kritisierte Julia Elisabeth Herr (SPÖ). Insgesamt müsse in zahlreichen Bereichen, die von Spenden abhängig seien, der Sozialstaat die Finanzierung übernehmen, so Herr. Verena Nussbaum (SPÖ) forderte eine "echte Verwaltungsreform" und bemängelte, dass im Sinne eines One-Stop-Shop für Menschen mit Behinderung bisher "vermutlich noch gar nichts" passiert sei.

Auch Edith Mühlberghuber (FPÖ) signalisierte Zustimmung zu den Vereinfachungen, zumal Betroffene sich etwa ärztliche Untersuchungen und Behördenwege ersparen würden. Peter Wurm (FPÖ) brachte einen Entschließungsantrag der FPÖ im Sinne von weiteren Erleichterungen für Familien ein, wonach die Zuverdienstgrenze im Rahmen einer vorzeitigen Alterspension befristet bis Ende 2024 auf 1.000 € erhöht werden sollte. Der Antrag blieb im Plenum in der Minderheit.

Besonders in Zeiten der Teuerung seien die vorliegenden Vereinfachungen wichtig, so Fiona Fiedler (NEOS), die auch positiv hervorhob, dass "mühsame Bürokratie" erspart werde. Zu begrüßen seien auch die Schritte in Richtung automatisierte Abwicklung. Es gelte, diese jetzt aber flächendeckend auszurollen und nicht bei "Minischritten" zu bleiben. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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