Neu im Menschenrechtsausschuss
Grundrechte in der Verfassung, Menschenrechtsschutz im Strafvollzug
Wien (PK) – Von der SPÖ-Fraktion wird gefordert, Verhandlungen über einen Grundrechtekatalog zu führen und über die Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs zu berichten.
Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs
SPÖ-Mandatar Harald Troch regt die Erarbeitung eines umfassenden Grundrechtekatalogs und die Wiederaufnahme von diesbezüglichen Allparteienverhandlungen an (3057/A(E)). Im Entschließungsantrag wird auf das Regierungsprogramm 2020-2024 verwiesen, worin das Vorhaben beschrieben wird, die Bundesverfassung zur Stärkung der Grund- und Menschenrechte weiterzuentwickeln. Unter Einbindung von Expert:innen soll die allfällige Erweiterung des Grundrechtsschutzes geprüft sowie die Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von "Staatszielbestimmungen" erreicht werden.
Schutz der Menschenrechte im Straf- und Maßnahmenvollzug
Um die Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs geht es Harald Troch (SPÖ) in einem weiteren Entschließungsantrag (3058/A(E)). Da die Volksanwaltschaft im Mai 2022 präventive Maßnahmen empfohlen hatte, um die menschenrechtlichen Standards in Vollzugsanstalten bestmöglich umzusetzen, ist der Mandatar am nunmehrigen Umsetzungsstand im Justizministerium interessiert. (Schluss) fan
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- 3057/A(E) - Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs – Schaffung von sozialen Grundrechten
- 3058/A(E) - Bericht der Volksanwaltschaft über Präventive Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs – Schriftenreihe der Volksanwaltschaft – Band VI