Parlamentskorrespondenz Nr. 9 vom 10.01.2023

Neu im Menschenrechtsausschuss

Grundrechte in der Verfassung, Menschenrechtsschutz im Strafvollzug

Wien (PK) – Von der SPÖ-Fraktion wird gefordert, Verhandlungen über einen Grundrechtekatalog zu führen und über die Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs zu berichten.

Weiterentwicklung des Grundrechtekatalogs

SPÖ-Mandatar Harald Troch regt die Erarbeitung eines umfassenden Grundrechtekatalogs und die Wiederaufnahme von diesbezüglichen Allparteienverhandlungen an (3057/A(E)). Im Entschließungsantrag wird auf das Regierungsprogramm 2020-2024 verwiesen, worin das Vorhaben beschrieben wird, die Bundesverfassung zur Stärkung der Grund- und Menschenrechte weiterzuentwickeln. Unter Einbindung von Expert:innen soll die allfällige Erweiterung des Grundrechtsschutzes geprüft sowie die Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von "Staatszielbestimmungen" erreicht werden.

Schutz der Menschenrechte im Straf- und Maßnahmenvollzug

Um die Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs geht es Harald Troch (SPÖ) in einem weiteren Entschließungsantrag (3058/A(E)). Da die Volksanwaltschaft im Mai 2022 präventive Maßnahmen empfohlen hatte, um die menschenrechtlichen Standards in Vollzugsanstalten bestmöglich umzusetzen, ist der Mandatar am nunmehrigen Umsetzungsstand im Justizministerium interessiert. (Schluss) fan