Parlamentskorrespondenz Nr. 12 vom 10.01.2023

Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2021/22

Studienbedingungen und Studienzulassung weiterhin an vorderster Stelle bei eingebrachten Anliegen

Wien (PK) — Die weisungsfreie Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) legt jährlich ihren Tätigkeitsbericht vor. Dieser umfasst die Studierendenanliegen des abgelaufenen akademischen Jahrs in Zusammenhang mit dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen sowie an Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind. Der Bericht für das Studienjahr 2021/22 (III-827 d.B.) legt den Fokus auf die Themen, die an die Ombudsstelle herangetragen wurden.

Zahl der Anliegen nach Höchststand in der ersten Pandemiephase zurückgegangen

Im Studienjahr 2021/22 zeigt sich mit 642 Anliegen, die an die Ombudsstelle herangetragen wurden, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sich nach der Steigerung der Vorjahre wieder abgeschwächt haben. Im Vergleich dazu wurden 2020/21 mit 837 Anliegen und 2019/20 mit 805 Anliegen die höchsten Zahlen verzeichnet. Im Studienjahr 2018/19 waren es noch insgesamt 478 Anliegen gewesen.

Aufgeschlüsselt nach Geschlecht kamen 265 der Anliegen von Männern, 377 von Frauen. Zu Redaktionsschluss waren von den 642 Anliegen des Studienjahres 598 zum Stichtag 30. September 2022 abgeschlossen. Dabei konnten 14 % der abgeschlossenen Fälle von der Ombudsstelle im Sinne der Einbringer:innen gelöst werden, bei 77 % erhielten sie dem Anliegen entsprechende Informationen. 5% der Fälle konnte die Ombudsstelle für Studierende wegen einer fehlenden Zustimmungserklärung nicht weiterbearbeiten, 3 % der Anliegen lagen nicht deren Zuständigkeit. Bei 1 % der Anliegen war keine Lösung im Sinne der Einbringer:innen möglich.

In der Aufteilung nach Institutionen betraf der Großteil der Anliegen öffentliche Universitäten, nämlich 287. Auf Fachhochschulen entfielen 92 Fälle, 77 wurden sonstigen Institutionen, 54 keiner Institution zugeordnet. 72 bezogen sich auf die Studienbeihilfenbehörde, auf Pädagogische Hochschulen 27, auf Privatuniversitäten 14, auf Studentenheime 11, und auf Institutionen im Bereich grenzüberschreitender Studiengänge 8.

Studienbedingungen bleiben Hauptgrund für Anfragen an Ombudsstelle

In der Liste der häufigsten Themen standen, wie schon in den Vorjahren, Fragen der Studienbedingungen klar an erster Stelle. 194 der Anliegen wurden dieser Kategorie zugeordnet. Die drei wichtigsten Themen waren dabei "Beschwerde bei Beurteilung" (39 Fälle), "COVID-19" (35 Fälle) sowie "Prüfungsangelegenheiten" (20 Fälle).

105 Anliegen wurden der Kategorie "Zulassung zum Studium" zugeordnet, 73 betrafen Probleme mit der Studienbeihilfe. In 47 Fällen war das zentrale Thema die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen, in 38 war es der Studienbeitrag. 29 der an die Ombudsstelle herangetragenen Anliegen bezogen sich auf akademische Grade, 20 Fälle auf Stipendien, 19 Anliegen auf das Erlöschen der Zulassung bzw. den Ausschluss aus dem Studium, 11 auf Studentenheime. In der Kategorie "Sonstiges", unter die Fragen zu Visa, Studienberatung, Personalentscheidungen und anderes fallen, wurden 72 Fälle erfasst. Die Themenhäufigkeit variierte dabei nach Hochschultypen.

Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber

Der Bericht enthält aus diesmal eine Reihe von Vorschlägen an den Gesetzgeber sowie an Organe und Angehörige von hochschulischen Bildungseinrichtungen. An den Gesetzgeber richtet sich der Vorschlag, im Universitätsgesetz (UG) klarzustellen, ob beurlaubte Semester zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit berücksichtigt werden müssen. In Bezug auf das Fachhochschulgesetz (FHG) schlägt die Ombudsstelle vor, eine Klarstellung vorzunehmen, ob Bachelorarbeiten dem Rechtsschutz gemäß § 21 FHG unterliegen. Im Studentenheimgesetz (StudHG) sieht sie Bedarf an einer Klarstellung der Bestimmungen betreffend die Erhöhung von Entgelten, insbesondere, was die Nachverrechnung von gestiegenen Betriebskosten aufgrund der Erhöhung von Tarifen, Steuern und Gebühren betrifft. Der Gesetzgeber solle dabei zudem erläutern, ob auch Energiekosten unter diese fallen. Weiters sieht die Ombudsstelle Bedarf an einer Verkürzung der Verfahren zur Erteilung von Studentenvisen.

Auch an die hochschulischen Bildungseinrichtungen hat die Ombudsstelle zahlreiche Anregungen gerichtet, die sich etwa auf Studienpläne, Studienabläufe und transparente Entscheidungen beziehen. Weiters beziehen sich mehrere Vorschläge auf Studierendenheime, etwa betreffs größerer Transparenz bei Heimverträgen. (Schluss) sox

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