Parlamentskorrespondenz Nr. 39 vom 18.01.2023

Neu im Konsumentenschutzausschuss

NEOS für Stärkung von Unternehmerrechten bei alternativer Streitbeilegung

Wien (PK) – In ihrem Antrag zur Änderung des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) sprechen sich die NEOS dafür aus, dass künftig auch Unternehmen die Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stellen) anrufen können sollen, um Schlichtungsverfahren einzuleiten (3025/A). Derzeit sei dies nur den Verbraucher:innen vorbehalten. Laut Antragstellerin Katharina Werner könne so die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der AS-Stellen angezweifelt werden, manche Unternehmen würden deshalb an Schlichtungsverfahren nicht teilnehmen. Die einseitige Anrufungsmöglichkeit verstärke zudem den Eindruck, dass für die AS-Stellen bloß der Konsumentenschutz an erster Stelle stehe und Unternehmerrechte weniger oder erst gar nicht beachtet werden würden. Für Schlichtungsstellen und deren Verfahren sei jedoch jeglicher Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden. Geht es nach den NEOS sollen daher für Unternehmen und Verbraucher:innen die gleichen Regeln gelten. (Schluss) med


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