Parlamentskorrespondenz Nr. 54 vom 20.01.2023

ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss: Keine Einigung über weitere Befragungstermine

Ergänzende Beweisanforderungen von SPÖ/der Opposition und Grünen wurden wirksam bzw. beschlossen

Wien (PK) – In der heutigen Geschäftsordnungssitzung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses ist es zwischen den Parlamentsfraktionen zu keiner Einigung über weitere Befragungstermine gekommen. Eine Vielzahl an ergänzenden Beweisanforderungen der SPÖ/Opposition wie auch der Grünen an alle Ministerien wurde wirksam bzw. beschlossen. Gemäß einem Verlangen von SPÖ, FPÖ und NEOS wurde der Untersuchungsausschuss im vergangenen Dezember um sieben Wochen und fünf Tage verlängert. Der Ausschuss legte das Ende der Beweisaufnahme mit 1. Februar 2023 fest. Möglicherweise wird bei der Sondersitzung am Mittwoch ein Antrag auf Verlängerung des U-Ausschusses im Plenum eingebracht.

Bisher ist der auf Initiative von SPÖ, FPÖ und NEOS im Dezember 2021 eingesetzte Untersuchungsausschuss 45 Mal zusammengetreten. Dabei wurden insgesamt 82 Auskunftspersonen befragt, drei davon doppelt. Gleichzeitig beläuft sich der an den U-Ausschuss gelieferte Aktenbestand mittlerweile auf über 25 Millionen Seiten, davon rund 1,7 Terrabyte Daten in elektronischer Form.

Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist die Frage, ob und inwieweit es in den Jahren 2017 bis 2021 unter den von Bundeskanzler Sebastian Kurz geführten Regierungen in einzelnen Ministerien zu parteipolitisch motivierten Auftragsvergaben, Postenbesetzungen und Förderungen und damit zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder gekommen ist. Auch vorbereitende Schritte für Privatisierungen sowie etwaige Behinderungen von Ermittlungen werden beleuchtet. (Schluss) keg