Parlamentskorrespondenz Nr. 72 vom 26.01.2023

Neu im Konsumentenschutzausschuss

FPÖ-Anträge zur Herkunftskennzeichnung von Honig sowie zur Finanzierung des VKI

Wien (PK) – Die FPÖ fordert in ihren Entschließungsanträgen eine strengere Herkunftskennzeichnung von importiertem Honig sowie die Vorlage eines Berichts zur Finanzierung des VKI bis zum 31.03.2023.

FPÖ für strengere Herkunftskennzeichnung bei Honigmischungen

Die Freiheitlichen kritisieren die ihrer Meinung nach unzureichende Herkunftskennzeichnung von importierten Honigmischungen. Die Verpackungsbezeichnung "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" sei "vollkommen sinnlos", da in der Packung Honig aus der ganzen Welt sein könne und somit den Konsument:innen die Herkunftsländer und der jeweilige Anteil nicht bekannt sei, beklagen die Antragsteller Peter Schmiedlechner und Peter Wurm. So könne etwa auch der oft nicht den EU-Normen entsprechende chinesische Honig enthalten sein. Dazu komme, dass in Österreich abgefüllte Honigmischungen als "Hergestellt in Österreich" bezeichnet werden dürften. Um einen verbesserten Verbraucherschutz vor Täuschung zu erreichen und den Forderungen der heimischen Imkereien nach einem fairen Wettbewerb Rechnung zu tragen, sollen bei Honigmischungen die jeweiligen Herkunftsländer anzuführen sein, fordert die FPÖ in ihrem Entschließungsantrag (3100/A(E)). Dazu soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Änderung der entsprechenden Honig-Richtlinie einsetzen. Ein gleichlautender FPÖ-Antrag wurde auch dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen (3079/A(E)).

FPÖ: Bericht über Finanzierung des VKI bis zum 31.03.2023

Nachdem sich der Nationalrat im Dezember 2022 mehrheitlich für die Erstellung eines Berichts über ein Förderkonzept für Verbraucherschutzorganisationen ausgesprochen hat, das als Entscheidungsgrundlage für die finanzielle Absicherung der Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation dienen soll (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1464), drängen die Freiheitlichen nun auf dessen Vorlage. Geht es nach Antragsteller Peter Wurm, soll dem entsprechenden Bericht des Konsumentenschutzministers eine Frist bis zum 31.03.2023 gesetzt werden (3099/A(E)). (Schluss) med


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