Parlamentskorrespondenz Nr. 73 vom 27.01.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Bei den neu eingelangten Volksbegehren, die aufgrund des Erreichens von über 100.000 Unterstützungserklärungen im Nationalrat behandelt werden müssen, stehen die COVID-19-Maßnahmen im Fokus. Die Bürgeranliegen werden zunächst im Rahmen einer Ersten Lesung im Nationalrat behandelt und dann dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

COVID-19-Maßnahmen sollen endlich abgeschafft werden

Insgesamt 218.000 Menschen sprechen sich im Rahmen eines Volksbegehrens für die sofortige Aufhebung aller COVID-19-Vorschriften in Österreich aus. Die Unterstützer:innen üben massive Kritik daran, dass die Bevölkerung seit über zwei Jahren zu "fragwürdigen Maßnahmen" wie etwa Testen, Maskentragen, Abstandhalten, "Hausarrest" oder Impfen gezwungen werde, obwohl diese nicht geeignet seien, die Infektionen mit dem COVID-19-Virus zu verhindern. Weiters machen die Initiator:innen auf die ihrer Meinung nach damit zusammenhängenden zahlreichen negativen Auswirkungen aufmerksam, die von einer tiefen Spaltung der Gesellschaft, dem starken Anstieg an Firmenpleiten, der hohen Anzahl an Arbeitslosen bis hin zu diversen Impfschäden reichen würden. Besonders leidtragend seien die Kinder und Jugendlichen, die monatelang nicht in die Schule gehen konnten und aufgrund des Impfzwangs einem "gentechnischen Experiment" unterzogen wurden. Insbesondere in Krisenzeiten müsse die Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte gewährleistet werden, unterstreichen die Einbringer:innen des Volksbegehrens, also das Recht der Freiheit der Person, auf die körperliche Unversehrtheit, auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung (1799 d.B.).

Forderungen nach Wiedergutmachung für die von den COVID-19-Maßnahmen verursachten Schäden

Ähnliche Argumente finden sich in einem weiteren Volksbegehren zu diesem Thema, das von 184.936 Personen unterstützt wurde (1798 d.B.). Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung hätten massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht, heißt es darin. Es sollten daher nicht nur alle COVID-19-Gesetze zurückgenommen und entsprechende Strafen aufgehoben werden, sondern den Betroffenen auch Schadenersatz zugesprochen werden. Bei der Umsetzung müsse allerdings auf den Schutz der privaten Daten geachtet werden. Außerdem sollte die Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen gelten und es müsste zudem dem VfGH ermöglicht werden, in diesbezüglichen Fällen Eilentscheidungen treffen zu können.(Schluss) sue