Parlamentskorrespondenz Nr. 108 vom 02.02.2023

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Wien (PK) – Die aktuellen Anliegen im Bereich Gleichbehandlung betreffen Hilfsmaßnahmen nach einem Schwangerschaftsverlust, die Namensbezeichnung des Frauen-Staatspreises, die Erhebung der Gewaltschutzangebote sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Rolle von älteren Frauen.

Hilfe für Frauen nach Schwangerschaftsverlust

Die SPÖ macht auf die rechtliche Schlechterstellung von Frauen mit Fehlgeburten gegenüber Totgeburten aufmerksam und fordert einen Maßnahmenkatalog zu deren Unterstützung (3153/A(E)). Wird ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren oder verstirbt während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt, bei weniger als 500 Gramm von einer Fehlgeburt. In letzterem Falle gibt es keinen Mutterschutz, keine kassenfinanzierte Hebammenbetreuung und keinen Bestattungskostenbeitrag, wenngleich die physischen und psychischen Belastungen vergleichbar seien, so die Antragsteller:innen Eva-Maria Holzleitner und Philip Kucher (beide SPÖ). Das Geburtsgewicht alleine sollte nicht das ausschließliche Merkmal dafür sein, ob Frauen entsprechende Hilfe und Schutz erhalten, meinen sie. Besser wäre es ihrer Meinung nach, auf den Geburtsvorgang selbst abzustellen, um mutterschutzrechtliche Bestimmungen anwendbar zu machen. Ein gleichlautender Antrag (3152/A(E)) wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

Vergabe des Käthe Leichter-Staatspreises

Der 1991 ins Leben gerufene Käthe Leichter-Straatspreis sollte wieder vergeben werden, meint die SPÖ (3109/A(E)). Bislang wurden unter dieser Bezeichnung Expertinnen ausgezeichnet, die sich mit Frauen- und Geschlechterforschung sowie Gleichstellung in der Arbeitswelt auseinandersetzen. Im Jahr 2022 sei der Name aus dem Frauen-Staatspreis gestrichen worden. Die Geschichte der Pionierin der Frauenforschung, die von den Nationalsozialisten gequält, gedemütigt und ermordet wurde, dürfe aber nicht vergessen werden, meint Antragstellerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ).

Übersicht über Gewaltschutzangebote

Für eine umfassende Erhebung aller Gewaltschutzeinrichtungen und deren Angebote treten die NEOS ein (3122/A(E)). Henrike Brandstötter (NEOS) geht nämlich davon aus, dass für viele Betroffene aufgrund der Vielfalt an Angeboten bei unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht klar ersichtlich ist, an welcher Stelle sie bestmögliche Erstberatung erhalten. Bei den bestehenden Online-Übersichtsseiten sei nur selten ersichtlich, welche Aufgaben wo wie genau übernommen werden, bemängelt sie. Für zielgerichteten und effektiven Gewaltschutz wäre eine Aufschlüsselung der konkreten Aufgabenbereiche inklusive der Finanzierung ihrer Meinung nach notwendig.

ÖVP und Grüne rücken Lebenssituation von älteren Frauen in den Fokus

Dem Beitrag an der Gesellschaft, den ältere Frauen leisten, sollte mehr Bedeutung beigemessen werden, meinen Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) und Bedrana Ribo (Grüne), weshalb sie die Frauenministerin und den Sozialminister ersuchen, sich weiterhin für die Stärkung von älteren Frauen und der Berücksichtigung ihrer Lebenssituationen sowie für die gemeinsame Betrachtung der Faktoren Alter und Geschlecht in Österreich einzusetzen (3161/A(E)). Oberstes Ziel sei dabei die Wahrung und Hebung ihrer Lebensqualität zur Sicherung der Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen. Hingewiesen wird im Entschließungsantrag konkret auf Frauengesundheit und psychische Gesundheit aber auch auf den Bedarf an Beratungsangeboten für Betroffene von Gewalterfahrungen. Auf die gesundheitspolitischen Bedürfnisse armutsgefährdeter älterer Frauen sei besonders zu achten. Die Leistungen älterer Frauen – etwa die Pflege von Familienangehörigen oder die Betreuung von Kleinkindern – dürften nicht als selbstverständlich abgetan werden. (Schluss) fan