Parlamentskorrespondenz Nr. 112 vom 03.02.2023
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Aufgrund gestiegener Gebäude- Energie- und Personalkosten wollen ÖVP und Grüne den von den Ländern geleisteten Teuerungsausgleich im Rahmen der Grundversorgung aus dem Bundesbudget abgelten (3116/A). Schutzsuchende Fremde in der Landesgrundversorgung, wie es im Antrag heißt, werden derzeit mehrheitlich in privaten, kleinstrukturierten Quartieren untergebracht, was laut Begründung des Antrages eine rasche Integration ermöglicht.
Um diese Unterbringungssituation auch angesichts der aktuellen Teuerung weiterhin aufrecht erhalten zu können und die notwendige Schaffung neuer Quartiere zu unterstützen, soll der Bund dem Antrag gemäß für den Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 einen befristeten Kostenersatz leisten. Bei individueller Unterbringung beträgt dieser für Einzelpersonen monatlich höchstens 50 € und für Familien (ab zwei Personen) 100 €, in einer organisierten Unterkunft pro Person höchstens 2 € pro Tag und pro unbegleitetem minderjährigen Fremden 4 €. Letztlich soll der Kostenersatz die privaten Quartiergeber:innen begünstigen. Laut Begründungen wird in der Praxis insbesondere die Ausstellung von Gutscheinen in Betracht kommen.
NEOS fordern Sanktionen für Bundesländer, die Asylquoten nicht erfüllen
In der Grundversorgungsvereinbarung (15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern) haben sich die Bundesländer selbst dazu verpflichtet, eine bestimmte nach Bevölkerungszensus festgelegte Quote an Asylwerber:innen zu versorgen, wie die NEOS in einem Entschließungsantrag ausführen (3131/A(E)). Der Verteilungsschlüssel funktioniere jedoch seit Jahren nicht, da viele Länder ihre Quoten nicht erfüllten. Dementsprechend verblieben zahlreiche Asylwerber:innen weit länger als die vereinbarten maximalen zwei Wochen ab Zulassung des Verfahrens in zum Teil überbelegten Bundesbetreuungseinrichtungen, was allein im ersten Halbjahr 2022 monatliche Mehrkosten von 3,78 Mio. € verursacht habe. Neben dem höheren finanziellen Aufwand führe dieser Missstand laut NEOS auch zu erheblichem menschlichen Leid für die Betroffenen, wenn diese etwa wie im Herbst 2022 in Zelten untergebracht würden.
Da bis dato jedoch noch kein Sanktionsmechanismus für jene Bundesländer bestehe, die ihren Unterbringungsverpflichtungen nicht nachkommen, sprechen sich die NEOS für eine dementsprechende Änderung der Grundversorgungsvereinbarung aus. Als mögliche Sanktion führen sie an, dass Bundesländer, die ihre Quoten nicht erfüllen, für die Anzahl an Personen, die sie nicht versorgen, die Kosten der Grundversorgung zu 100 % übernehmen müssen – anstatt wie normalerweise lediglich zu 40 %. (Schluss) wit