Parlamentskorrespondenz Nr. 123 vom 08.02.2023

Neu im Justizausschuss

Fundrechts-Novelle, um Fundstücke mit einem Wert von unter 100 € früher behalten zu dürfen

Wien (PK) – Eine Novelle des Fundrechts, die Justizministerin Alma Zadić vorgelegt hat, sieht vor, die Frist für den Eigentumserwerb durch die Finderin bzw. den Finder für Dinge, deren "gemeiner Wert" 100 € nicht übersteigt, von einem Jahr auf ein halbes Jahr zu verringern (1920 d.B.). Ist bei dem Gegenstand von einem Wert über 100 € auszugehen, soll der Fundgegenstand von den Fundbehörden aber weiterhin ein Jahr aufzubewahren sein.

Ab dem 7. Monat nach einem Verlust würden nur noch 0,4 % der verlorenen Gegenstände am Fundamt abgeholt, so die Erläuterungen. Dennoch müssen bisher alle Gegenstände für ein Jahr aufbewahrt werden, was mit beträchtlichen Lagerkosten für die Fundämter verbunden sei. Mit der Herabsetzung auf ein halbes Jahr für Gegenstände mit einem Wert von unter 100 € sollen die Lagerflächen für Fundgegenstände deutlich reduziert werden können. Es sei durch diese Maßnahme mit einer jährlichen Einsparung von insgesamt ca. 47.000 € allein für das Zentrale Fundservice Wien zu rechnen. (Schluss) mbu