Parlamentskorrespondenz Nr. 133 vom 13.02.2023

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge unter anderem zu Tierquälerei, Korruptionsdelikten und Kindesmissbrauch

Wien (PK) – Eine Gesetzesinitiative für einen höheren Strafrahmen für besonders schwere Fälle der Tierquälerei hat die SPÖ vorgelegt. Entschließungsanträge betreffen seitens der SPÖ eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker:innen, seitens der NEOS eine Ausnahme bei Sicherheitskontrollen für Laienrichter:innen in Gerichtsgebäuden sowie den Begriff "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" und seitens der FPÖ Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornographie.

SPÖ für höheren Strafrahmen für besonders schwere Fälle der Tierquälerei

Für besonders schwere Fälle der Tierquälerei erweise sich der pauschale Strafrahmen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren als nach wie vor nicht ausreichend, wirft die SPÖ auf. Mit einer vorgeschlagenen Änderung im Strafgesetzbuch zielen die Sozialdemokra:innen auf eine Erweiterung des Strafrahmens auf drei bzw. fünf Jahre ab (3107/A). Konkret soll der Täter bzw. die Täterin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen sein, wenn das Tier etwa wegen der erlittenen Verletzung euthanasiert werden muss oder über längere Zeit einem qualvollen Zustand ausgesetzt ist. Ebenso soll dem Vorschlag zufolge zu bestrafen sein, wer die Tat in Bezug auf eine größere Zahl von Tieren begeht. Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren soll der SPÖ zufolge bestraft werden, wer vielen Tieren über einen längeren Zeitraum besondere Qualen zufügt.

SPÖ fordert Verlängerung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker:innen

Außerdem setzt sich die SPÖ mit einem Entschließungsantrag für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker:innen ein (3108/A(E)). Eine Verjährungsfrist von fünf Jahren sei zu kurz, zumal "Zufallsfunde" bei Ermittlungsmaßnahmen oft erst so spät stattfinden würden, dass ihre Verfolgung nach dem derzeit geltenden Strafrecht wegen Verjährung der Strafbarkeit nicht mehr möglich sei. Eine sachgerechte Lösung des Problems wäre den Sozialdemokrat:innen zufolge die Verlängerung der Verjährung der Strafbarkeit bei den genannten Delikten um das "Eineinhalbfache".

NEOS: Ausnahme von fachkundigen Laienrichter:innen von den Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden

Beginnend bei Richter:innen und Anwält:innen sind den NEOS zufolge Angehörige von zahlreichen Berufsgruppen, die eine besondere Nahebeziehung zum Gerichtsbetrieb haben, von der Pflicht ausgenommen, sich einer Sicherheitskontrolle im Gerichtsgebäude zu unterziehen. Zuletzt sei das Gerichtsorganisationsgesetz außerdem dahingehend geändert worden, dass allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sowie allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher:innen in diese Ausnahmeklausel aufgenommen worden seien. Aus Sicht der NEOS scheint es unsachgemäß, dass fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter, die unter anderem in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Handelsgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Einsatz kommen, nicht von dieser Ausnahme umfasst seien. Sie sprechen sich daher dafür aus, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit fachkundige Laienrichter:innen von den Sicherheitskontrollen in den Gerichtsgebäuden ausgenommen werden (3141/A(E)).

NEOS: Mangelnder Unrechtsgehalt beim Begriff "Pornographische Darstellungen Minderjähriger

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Die entsprechend bezeichneten Tatbestände "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" im Strafgesetzbuch sollten den NEOS zufolge sprachlich insofern angepasst werden, dass sie den tatsächlichen Missbrauch von Kindern, der durch Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen festgehalten wird, aufzeigen und die Bezeichnung der Tatbestände dadurch auch dem Unrechtsgehalt der Tatbestände entspricht. Die Bezeichnung "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" würden keinen entsprechenden Unrechtsgehalt suggerieren, zumal der Begriff "Pornographie" vortäusche, dass solche Entscheidungen freiwillig und bewusst getroffen werden. Das Hauptproblem dieses Tatbestands liegt aus Sicht der NEOS darin, dass die meisten Täter:innen insofern kein maßgebliches Unrechtsbewusstsein haben, dass sie nicht realisieren wollen oder können, dass zum Zweck der Herstellung des Bildmaterials Kinder mitunter auf übelste Weise gequält und vergewaltigt werden (3142/A(E)).

FPÖ für Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornographie

Handlungsbedarf ortet auch die FPÖ und fordert einen Gesetzesentwurf, der das Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an unmündigen Minderjährigen und mündigen Minderjährigen sowie den Verkauf von Kindersexpuppen unter Strafe stellt. Zudem müsse sowohl die Mindeststrafe als auch die Höchststrafe für den Besitz von kinderpornographischen Darstellungen angehoben werden. Ergänzend dazu müsse ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für jene Personen geschaffen werden, die entsprechende Sachverhalte anzeigen bzw. an die Öffentlichkeit bringen, so die Forderung (3105/A(E)). (Schluss) mbu