Parlamentskorrespondenz Nr. 135 vom 13.02.2023

Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums im Jahr 2022

Monatliche Informationen über Aufwendungen für Tests, Impfstoffe, Arzneimittel sowie Zuschüsse an Länder und Sozialversicherung

Wien (PK) – Im Jahr 2022 waren im Bundesfinanzgesetz zunächst insgesamt 200 Mio. € an Zahlungen für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz veranschlagt, wobei im Juli und August 148,44 Mio. €, im September und Oktober 348,66 Mio. € sowie im November und Dezember 464,43 Mio. € angefallen sind. Der entstandene Mehrbedarf wurde durch Umschichtungen bzw. durch den COVID-19-Krisenfonds (700 Mio. €) bedeckt. Dies geht aus den aktuellen Monatsberichten von Gesundheitsminister Johannes Rauch gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-795 d.B., III-832 d.B., III-889 d.B.). Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzt:innen oder Untersuchungen. Insgesamt werden per Stand Ende Dezember Zahlungen in der Höhe von 1,64 Mrd. € ausgewiesen.

Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die laut letzter BFG-Novelle rund 791 Mio. veranschlagt waren. Darunter fallen nicht nur Ausgaben für Schutzausrüstung, Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung, Testungen, Mehraufwand für Rettungsdienste, sondern auch für Impfaktionen oder die Abrechnung der 500 €-Boni für das Pflegepersonal (gesamt 2022: 890,92 Mio. €).

Ausgaben für Tests in Apotheken und im niedergelassenen Bereich

Bereits in den Monatsberichten ab Juni 2021 wird detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger sowie an die ÖGK geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So erhielten die ÖGK, die BVAEB sowie die SVS auch im Jahr 2022 51,67 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien. Öffentliche Apotheken, ärztliche Hausapotheken und der niedergelassene Bereich sind berechtigt, COVID-19-Tests (25 € pro Test) an asymptomatischen Personen durchzuführen. Bis Ende des Jahres sind dafür Mittel in der Höhe von 582,78 Mio. € an die ÖGK bzw. an die Sozialversicherungen geflossen.

Gemäß der Neuausrichtung der Teststrategie wurden seit April 2022 SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der österreichischen Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Gesundheitsministerium, das insgesamt 45,2 Millionen Selbsttests bestellt hat. Damit sind Zahlungen in der Höhe von 37,23 Mio. € verbunden. Die Honorare für die Abgabe durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test) belaufen sich auf 75,65 Mio. €. Außerdem obliegt es dem Bund, die Honorare für die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich zu ersetzen, was bis Ende 2022 rund 69,11 Mio. € ausgemacht hat.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigten und Lehrlingen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten haben, beschlossen (Risikogruppe). Seit 15.12.2021 können nur mehr jene Personen ein Risikoattest erhalten, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, bzw. bei denen trotz dreifacher Impfung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gegeben ist. Die Betroffenen erhalten von den jeweiligen Arbeitgeber:innen weiterhin ihre Bezüge, die dadurch anfallenden Personalkosten werden den Unternehmen durch die ÖGK bzw. die BVAEB für die freigestellten Risikopersonen erstattet. Dafür wurden bis Ende Dezember Zahlungen in der Höhe von 17,7 Mio. € getätigt.

Ausgaben für Corona-Impfstoffe belaufen sich auf 497,1 Mio. €

Für die Beschaffung von Arzneimitteln gegen COVID-19 wurde im Zuge der BFG-Novelle eine Nachtragsdotierung vorgenommen, die eine Summe von 459 Mio. € umfasst. Um den höchstmöglichen Schutz erkrankter Personen zur Verhinderung von schweren Krankheitsverläufen zu gewährleisten, sollen ausreichend Medikamente sowohl zur Prophylaxe als auch zur Therapie zur Verfügung stehen. Insgesamt wurden bis Ende Dezember rund 250,96 Mio. € ausgegeben, wobei die Beschaffung von folgenden Medikamenten vorgesehen bzw. bereits eingeleitet wurde: Paxlovid, Lagevrio, Xevudy, Regkirona, Evusheld und Ronapreve. Bisher sind rund drei Viertel der Bevölkerung mindestens einmal geimpft, über den dreifachen Schutz verfügen laut Bericht rund 55 % der Österreicher:innen.

Für die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen fielen bis zum Ende des Berichtszeitraums Zahlungen in der Höhe von 497,1 Mio. € an. Bisher wurden 55,4 Mio. Impfdosen von sieben verschiedenen Herstellern nach Österreich geliefert. Dazu kommen noch Kosten für den Ankauf von Impfzubehör sowie für die Logistik in der Höhe von 14,68 Mio. €. Insgesamt sind für diese Posten laut letzter BFG-Novelle 641,3 Mio. € budgetiert. Wenn alle Optionen ausgeschöpft werden, sollen bis einschließlich 2023 über 65 Millionen COVID-19-Impfdosen an Österreich geliefert werden. Für an Apotheken oder Ärzt:innen überwiesene Honorare für den Ausdruck von Elektronischen Impfpässen oder Impfzertifikaten (3 € pro Stück) sind bisher 12,5 Mio. € angefallen. Für das Aushändigen von Impffläschchen (Vials) haben die Apotheken bis Ende 2022 1,8 Mio. € von der ÖGK erhalten (5 € pro Vial).

Per Stand Ende Dezember 2022 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Ukraine (250.000 Dosen), Libanon (101.600), Bosnien und Herzegowina (498.800), Georgien (5.000), Tunesien (50.000), Costa Rica (50.000), Iran (1,000.000), Tadschikistan (50.000), Usbekistan (150.000), Vietnam (50.000), Bangladesch (1,251.000) und Ghana (345.100) sowie 415.200 Dosen für die COVAX-Fazilität. Den Pfizer-Impfstoff erhielten Brasilien (1,120.230), Pakistan (501.120), El Salvador (28.800), Mexiko (33.600), die OSZE (402) sowie die COVAX-Fazilität (19.200). Der Impfstoff Jannsen ging an Burkina Faso (396.000 Dosen), die Philippinen (266.400), Afghanistan (331.200), Niger (216.000), Tanzania (957.600) und den Sudan (1,000.800. Der OSZE wurden 1.200 Moderna-Dosen zur Verfügung gestellt. (Schluss) sue