Parlamentskorrespondenz Nr. 177 vom 20.02.2023
EU will gefährdete und vertriebene Künstler:innen unterstützen und Integrität und Werte im Sport schützen
Wien (PK) – Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat seinen Überblick über die Vorhaben der EU für das Jahr 2023, die in die Zuständigkeit des Ressorts fallen, vorgelegt (III-874 d.B. und III-810-BR/2023 d.B.). Der Bericht des Kulturministers beruht auf dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2023 sowie auf dem Achtzehnmonatsprogramm des EU-Rats. Das Ratsprogramm bildet die Grundlage der Arbeit des Dreier-Vorsitzes von Frankreich, Tschechien und Schweden, der das Jahr 2022 und das erste Halbjahr 2023 umfasst.
Das aktuelle Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2023 steht unter dem Titel "Eine entschlossen und geeint vorgehende Union" und widmet sich der Bewältigung der aktuellen Krisen und Herausforderungen. Die Kommission will insbesondere den grünen und digitalen Wandel weiterhin konsequent vorantreiben, um die Europäische Union widerstandsfähiger und krisensicherer zu machen. Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission finden sich laut der Jahresvorschau allerdings keine aktuellen Gesetzesinitiativen oder Vorschläge, die in die Zuständigkeit des BMKÖS fallen.
Was das aktuelle Ratsprogramm angeht, so setzt es einen klaren kulturpolitischen Schwerpunkt mit dem Kapitel "Kultur in den Vordergrund rücken". Anknüpfungspunkte für die Kultur- und Filmwirtschaft finden sich laut dem Bericht des Kulturministers auch im Kapitel "Begleitung des digitalen Wandels und vollständige Ausschöpfung seiner Vorteile". Ende 2022 erfolgte eine Einigung über den EU-Arbeitsplan für Kultur für die Jahre 2023 bis 2026, dessen Umsetzung nun während des aktuellen Ratsvorsitzes von Schweden beginnt.
Was den Sport angeht, will der aktuelle Ratsvorsitz die Erholung des Sektors nach der Pandemie unterstützen und dabei die positiven Aspekte des Sports für die Gesellschaft hervorheben.
EU-Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur
Mit dem schwedischen Ratsvorsitz des ersten Halbjahrs 2023 beginnt die Umsetzung des EU-Arbeitsplans für Kultur 2023–2026. Österreich begrüßt den Fokus des schwedischen Ratsvorsitzes auf der künstlerischen Freiheit und die besondere Berücksichtigung der prekären Situation ukrainischer Künstler:innen. Die EU-Kulturminister:innen haben sich seit Kriegsbeginn mehrmals über entsprechende Hilfsmaßnahmen ausgetauscht und dabei eine stärkere Abstimmung auf EU-Ebene gefordert, hält das BMKÖS fest. Die geplanten Ratsschlussfolgerungen sollen die Bereitschaft und Entschlossenheit unterstreichen, dieses Engagement fortzusetzen.
Das BMKÖS stellte laut dem Bericht im vergangenen Jahr insgesamt 500.000 Euro für Stipendien und Projekte mit ukrainischen Künstler:innen zur Verfügung und wird diese Sonderförderung 2023 fortsetzen. Auch das mitinitiierte "Office Ukraine. Shelter for Ukrainian Artists" soll seine Standorte in Wien, Graz und Innsbruck weiter betreiben. Derzeit werden rund 900 Künstler:innen (bzw. 1.900 Personen inklusive Familienangehörige) betreut und mit Kulturinstitutionen in allen Sparten vernetzt, teilt das Kulturministerium mit.
EU-Vorhaben im Bereich öffentlicher Dienst
Im Bereich des öffentlichen Dienstes setzt der schwedische Ratsvorsitz die Arbeit des tschechischen Ratsvorsitzes zur geographischen Ausgewogenheit in den Institutionen und Einrichtungen der EU fort. Dazu gehört der Abschluss bilateraler Aktionspläne der EU-Kommission mit den unterrepräsentierten Mitgliedsstaaten. Ein Aktionsplan mit Maßnahmen zur Anhebung des Anteils österreichischer Bediensteter in europäischen Institutionen soll bis Ende des ersten Quartals 2023 abgeschlossen und in weiterer Folge implementiert werden.
Weiters verfolgt die EU-Kommission die Einrichtung einer institutionenübergreifenden Ethikbehörde zur Verfolgung von Verstößen gegen Ethikregeln. Dazu finden aktuell interinstitutionelle Konsultationen statt. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission wird für das erste Halbjahr 2023 erwartet. Österreich unterstützt dabei laut dem BMKÖS die Einrichtung einer schlagkräftigen institutionenübergreifenden Ethikbehörde.
EU-Vorhaben im Bereich Sport
Der aktuelle Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport enthält drei Schwerpunkte. Im Kalenderjahr 2023 wollen die EU-Mitgliedstaaten Aktivitäten in den Bereichen "Schutz der Integrität und Werte im Sport" sowie "sozioökonomische und ökologische Dimension des Sports" setzen. Die Arbeiten zum Schwerpunkt "Förderung der Teilnahme an Sport und gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität" wurden bereits im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen.
Österreich setzt sich im Rahmen der Verhandlungen der Schwerpunktthemen für den Sport im Jahr 2023 insbesondere für folgende Themen ein: "Gleichstellung der Geschlechter", "sicheres Umfeld gegenüber Prävention vor Belästigung, Missbrauch und Gewalt einschließlich sexueller Gewalt und jeglicher Form von Diskriminierung" sowie "Entwicklung und Förderung von Good Governance". Weiters will Österreich die Schwerpunkte "grüner und nachhaltiger Sport" sowie "Krisenresilienz des Sportsektors" unterstützen.
Das aktuelle Erasmus+ Programm für 2021–2027 enthält auch ein Sportkapitel und ist damit in allen drei Leitaktionen des Programms berücksichtigt. Eine Neuerung für 2023 ist, dass die Leitaktion 1 (Lernmobilität) im Sport dezentral von nationalen Agenturen für Erasmus+ umzusetzen ist. Österreich hat im April 2021 gegenüber der Europäischen Kommission die OeAD-GmbH als nationale Agentur für das Programm Erasmus+ sowie für das Europäische Solidaritätskorps benannt. (Schluss) sox