Parlamentskorrespondenz Nr. 179 vom 21.02.2023

Finanzausschuss verschiebt Debatte über Bargeld-Volksbegehren

Behandlung der Forderung nach Bargeld im Verfassungsrang einstimmig auf 9. Mai 2023 vertagt

Wien (PK) – Dem Volksbegehren "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung", das von 530.938 Menschen unterschrieben worden ist, widmete sich heute der Finanzausschuss des Nationalrats. Aus Zeitgründen – im Anschluss an die Sitzung tagt im gleichen Gremium der Budgetausschuss mit einer großen Agenda – wurde die Debatte über das Volksbegehren aber einstimmig auf einen Sonderfinanzausschuss am 9. Mai 2023 vertagt. So soll es ausreichend Zeit geben für eine eingehende Behandlung der Forderung von 8,35 % der Stimmberechtigten in Österreich, Bargeldzahlungen verfassungsgesetzlich zu verankern.

Ziel des Volksbegehrens ist der Erhalt der Bargeldzahlung, und zwar, wie die Initiator:innen fordern, "ohne Beschränkung". Als einer der Proponenten des Volksbegehrens nutzte Josef Binder die heutige Sitzung dafür, Motivationen und Gründe für die Initiative zu erklären. Gerade in Zeiten der Digitalisierung, die Bürger:innen immer mehr zu "gläsernen" Menschen mache, stelle Bargeld als  sicherstes Zahlungsmittel die "wichtigste Säule der Freiheit" dar, so Binder. Schon um der Verschuldung des oder der Einzelnen vorzubeugen, müssten Geldscheine und Münzen übergeordnetes gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. Alle anderen Bezahlformen wie Überweisungen, Kreditkarten bzw. digitale Bezahlformen hätten dagegen nur eine "Zahlungsmittel-Eigenschaft". Obergrenzen bei zulässigen Bargeldzahlungen werden abgelehnt, weil sie aus Sicht der Unterzeichner:innen des Volksbegehrens nicht vor kriminellen Aktivitäten wie Geldwäsche schützen würden. Binder zufolge findet Kriminalität vor allem bei digitalen Währungen statt. Bargeld müsse somit Verfassungsrang erhalten. (Schluss) rei