Parlamentskorrespondenz Nr. 228 vom 02.03.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

Novelle zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz: Dauerrecht für digitale Abhaltung von Fachprüfungen

Wien (PK) – Im Zuge der COVID-19-Krise wurde für den Bereich der Wirtschaftstreuhänder:innen temporär eine Sonderregelung zur Durchführung der mündlichen Fachprüfungen per Videokonferenz eingeführt. Da sich diese Maßnahme bewährt habe, soll die Bestimmung nun mit einer Regierungsvorlage zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ins Dauerrecht übergeleitet werden (1947 d.B.). Um die Eigenständigkeit der Leistung des Kandidaten bzw. der Kandidatin bei der mündlichen Prüfung zu gewährleisten, muss den Erläuterungen zufolge er/sie dazu in die jeweilige Landesstelle kommen. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses soll dort die gesamte mündliche Prüfung beaufsichtigen. Die restlichen Kommissionsmitglieder werden demnach per Videokonferenz dazu geschaltet.

Die schriftlichen Klausuren hingegen sollen die Kandidat:innen ortsunabhängig von ihrem eigenen Laptop oder PC durchführen können. Diese Vorgehensweise stelle auf den Universitäten bereits seit fast zwei Jahren die gängige Praxis dar. Die konkreten Modalitäten zur Durchführung werden in der Novelle geregelt. Um die Sicherheit der Prüfung zu gewährleisten, setze die Kammer der Wirtschaftstreuhänder:innen außerdem umfangreiche Begleitmaßnahmen, die in der Prüfungsordnung festgelegt seien, so die Erläuterungen.

Gewährleistet werden soll auch die Barrierefreiheit der Fachprüfungen. Personen mit Behinderungen wird demnach ermöglicht, einen begründeten Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode an den zuständigen Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende für die Fachprüfung zu stellen. (Schluss) mbu


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