Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 03.03.2023

EU setzt 2023 weiterhin auf Ausbau des gemeinsamen Bildungs- und Forschungsraums

Wien (PK) – Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Martin Polaschek hat den jährlichen Bericht seines Ressorts über aktuelle EU-Vorhaben übermittelt (III-860 d.B.). Das Jahr 2023 steht demnach ganz im Zeichen der Umsetzung bestehender Initiativen. Der Aufbau des Europäischen Bildungsraums bis 2025 ist das zentrale EU-Vorhaben im Bildungsbereich. Die EU misst außerdem der Forschung und Innovation hohe Bedeutung für die grüne und digitale Transformation und für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Ökonomie bei. Die Umsetzung des Rahmenprogramms "Horizon Europe" als weltweit größtes Forschungsprogramm und die Implementierung des Europäischen Forschungsraums bleiben dabei die wesentlichen Handlungsstränge, teilt der Wissenschaftsminister mit.

Grundlage der Übersicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zu den EU-Vorhaben in seiner Zuständigkeit sind das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2023, das Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften (Frankreich, Tschechische Republik, Schweden) für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2023 sowie das Programm der schwedischen Ratspräsidentschaft für das erste Halbjahr 2023.

EU-Kommission will 2023 den Aufbau des Europäischen Bildungsraums voranbringen

Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 ist laut dem Bericht weiterhin von den Reaktionen der EU-Politik auf den Ukraine-Krieg, die Energiekrise und die COVID-19-Pandemie geprägt. Neben den aktuellen Krisen steht auch die Bewältigung des ökologischen und digitalen Wandels im Zentrum der Arbeit der EU-Kommission. Das Programm orientiert sich dabei an den sechs übergreifenden politischen Leitlinien, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu Beginn ihrer Amtszeit 2019 vorgestellt hat.

Im Bildungsbereich hat die Europäische Union gemäß ihren Verträgen keine Regelungskompetenz. Die einzelnen Mitgliedstaaten gestalten ihre Bildungssysteme selbst, kooperieren aber auf EU-Ebene. Der große Mehrwert der EU-Bildungszusammenarbeit liegt laut Bildungsminister Polaschek in der Entwicklung gemeinsamer politischer Ziele und im Erfahrungsaustausch im Bereich der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben, womit auch Impulse für nationale Entwicklungen gesetzt werden. Ein zentrales Ziel der EU-Bildungszusammenarbeit ist die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025. Um die aktuellen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen zu können, müssen laut der EU-Kommission die Bildungssysteme das erforderliche Wissen und jene Kompetenzen vermitteln, die benötigt werden.

Die Europäische Kommission hat 2023 zum "Europäischen Jahr der Kompetenzen" erklärt. Ein Schwerpunkt des Jahres liegt auf der Anerkennung der Qualifikationen von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, die für die EU gewonnen werden können. Außerdem soll 2023 der "Europäische Rahmen für Mobilität zu Lernzwecken" aktualisiert werden, um den Wechsel zwischen verschiedenen europäischen Bildungssystemen weiter zu erleichtern.

Eine zentrale Rolle für die Erreichung der EU-Ziele im Bereich der Bildungsmobilität spielt das EU-Programm Erasmus+. Nach dem Grundsatz des lebenslangen Lernens bietet Erasmus+ grenzübergreifende Studienaufenthalte, Lernmobilität für Schüler:innen der Allgemein- und Berufsbildung, Praktika für Studierende und Lehrlinge, Lehr- und Fortbildungsaktivitäten für Lehrkräfte, Pädagog:innen sowie für allgemeines Verwaltungspersonal an Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Zudem werden Jugendaustauschprojekte, Jugendarbeit und Maßnahmen im Sportbereich in ganz Europa und teilweise darüber hinaus gefördert. Mit einem im Vergleich zum Vorgängerprogramm nahezu verdoppelten EU-Budget von mehr als 28 Mrd. € sollen auf diese Weise bis 2027 rund zehn Millionen Menschen die Gelegenheit erhalten, am Programm teilzunehmen. Österreich erhält von 2021 bis 2027 rund 683 Mio. € aus dem EU-Fördertopf, teilt das BMBWF mit.

Forschung: Horizon Europe geht ins dritte Jahr

Ein wesentlicher Teil des aktuellen zweijährigen Arbeitsprogramms (2023–2024) der Kommission wird gezielten Maßnahmen gewidmet, die den grünen und digitalen Wandel, die Resilienz der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie eine nachhaltige Erholung nach der COVID-19-Pandemie unterstützen sollen. Forschung und Innovation werden laut dem Bericht des BMBWF im Arbeitsprogramm 2023 der EU-Kommission nicht direkt angesprochen, auch sind keine legislativen Initiativen vorgesehen.

Das EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" geht in das dritte Jahr seiner Laufzeit. Neben der laufenden Umsetzung werden 2023 bereits mehrere Reflexionsprozesse im Hinblick auf mögliche Anpassungen des laufenden Rahmenprogramms und die Ausrichtung des nächsten Rahmenprogramms gestartet. Hinsichtlich der Einwerbung von Fördermitteln aus "Horizon Europe" konnte Österreich seinen Anteil zuletzt auf 3,1 % der insgesamt vergebenen Mittel steigern. Die Rückflüsse nach Österreich liegen damit deutlich über der Beitragsquote Österreichs zum EU-Haushalt, hält der Bericht des Bildungs- und Wissenschaftsministers fest.

Im Bereich des Europäischen Forschungsraums (ERA) wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene intensiv an der Umsetzung der ERA Policy Agenda 2022–2024 gearbeitet. In Österreich sei dazu ein nationaler Aktionsplan mit zwölf konkreten Initiativen erarbeitet worden, um im Rahmen der Umsetzung der ERA Policy Agenda wichtige Reformen und Entwicklungen des nationalen FTI-Systems im europäischen Verbund zu implementieren, ist dem Bericht zu entnehmen. Als Beispiele dafür werden die Entwicklung einer offenen Wissenschaft (Open Science), die Reform des Bewertungs- und Anreizsystems für Forschende oder auch die Valorisierung von Wissen genannt.

Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften

Im Bildungsbereich legt auch der Dreiervorsitz von Frankreich, Tschechien und Schweden den Fokus auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Europäischen Bildungsraums. Das soll unter anderem durch die Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Erasmus+ und der European University-Initiative sowie mit der aktualisierten Kompetenzagenda erfolgen. Das Programm sieht weiters die Umsetzung des aktualisierten Aktionsplans für digitale Bildung vor. Besondere Aufmerksamkeit will man der grundlegenden Rolle von Qualitätsinvestitionen in die Bildung schenken.

Im Forschungsbereich steht für den Ratsvorsitz die Umsetzung des Europäischen Forschungsraums im Vordergrund, wobei der Beitrag von Forschung und Innovation zur Bewältigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen und die Weiterentwicklung der Europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft hervorgehoben werden.

Die schwedische Ratspräsidentschaft in ersten Halbjahr 2023 will sich mit mehreren Dossiers zum Bereich Bildung befassen. Es sind das die Schlussfolgerungen zum Fortschrittsbericht des Europäischen Bildungsraums, die Schlussfolgerungen zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen sowie die Schlussfolgerungen zu Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen für den grünen Übergang. Im Bereich Forschung und Innovation legt die schwedische Präsidentschaft den Fokus auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Thema "transparentes, vertrauenswürdiges und nachhaltiges wissenschaftliches Publizieren" sowie die Erklärung zum Thema "Zugang zu Forschungsinfrastrukturen und die sichere Nutzung von Forschungsdaten". (Schluss) sox