Parlamentskorrespondenz Nr. 246 vom 07.03.2023

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Anträge zu Weißklee, EU-Gentechnikregeln, Insekten sowie zum Schulmilchprogramm

Wien (PK) – Die SPÖ spricht sich für die weitere Förderung von Weißklee sowie gegen eine Aufweichung der aktuellen EU-Gentechnikregelungen aus. Während die Freiheitlichen die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel ablehnen, fordern die NEOS die Einführung pflanzlicher Alternativen im Schulmilchprogramm.

SPÖ: Erhaltung der Förderung von Weißklee als Monosaat

Geht es nach den Sozialdemokrat:innen, soll die Weißkleeuntersaat im Agrarumweltprogramm ÖPUL weiterhin als Monosaat gefördert werden. Es sei unverständlich, dass diese im ÖPUL 2023 nicht mehr anerkannt werde. Der Nutzen sei nicht nur für Bio-Betriebe enorm, ebenso konventionelle landwirtschaftliche Betriebe würden von Weißklee profitieren, so Antragstellerin Cornelia Ecker (3175/A(E)).

SPÖ: Kein Aufweichen von strengen EU-Gentechnikgesetzen

Zudem spricht sich die SPÖ dagegen aus, die bestehenden EU-Gentechnikregeln für neue Verfahren der Gentechnik – sogenannte neue genomische Verfahren – aufzuweichen. So soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen und Verbündete suchen, damit auch für neue Verfahren ein EU-weites Zulassungsverfahren mit verbindlicher Risikobewertung für die menschliche Gesundheit und Umwelt, eine klare Kennzeichnung sowie die Rückverfolgbarkeit vom Feld bis zum Teller gewährleistet wird. Das geltende Gentechnikrecht gewährleiste Sicherheit und Wahlfreiheit, weshalb es auch für neue gentechnische Verfahren zukünftig keine Ausnahmen geben soll, betont Antragstellerin Cornelia Ecker. Die Konsument:innen müssten darauf vertrauen können, dass ihre Lebensmittel sicher und richtig als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet sind (3243/A(E)). Zwei gleichlautende SPÖ-Anträge wurde dem Konsumentenschutz- (3244/A(E)) sowie dem Umweltausschuss (3242/A(E)) zugewiesen.

FPÖ gegen die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel

Die FPÖ spricht sich gegen die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel aus. Geht es nach den Antragstellern Peter Schmiedlechner und Peter Wurm, soll sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Institutionen für eine Rücknahme der bisherigen Schritte aussprechen und gegen künftige EU-Durchführungsverordnungen Stellung beziehen. Es sei noch nicht hinreichend geklärt, inwiefern durch Insektenzusätze Krankheitserreger oder giftige Schwermetalle in Nahrungsmittel gelangen könnten. Ebenso ungewiss sei, ob und in welchem Ausmaß Krebstier-Allergiker:innen auf die Beimengung von Insekten reagieren und, ob Insektenproteine allergische Reaktionen auslösen können. So lange diese Produkte am Markt sind, brauche es zudem eine deutliche Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite, heißt es in dem Entschließungsantrag (3251/A(E)). Zwei gleichlautende Anträge wurden dem Konsumentenschutz- (3186/A(E)) sowie dem Gesundheitsausschuss (3187/A(E)) zugewiesen.

NEOS für pflanzliche Alternative im Schulmilchprogramm

Um auch jenen Kindern, die unter einer Laktose- und/oder Fructoseintoleranz oder -malabsorption leiden, die Teilnahme am Schulmilchprogramm zu ermöglichen, sprechen sich die NEOS für das Angebot pflanzlicher Alternativen ab dem Jahr 2023/24 aus. Für laktoseintolerante Kinder werde zwar im Zuge der Schulmilchaktion Apfelsaft angeboten, nachdem Kinder aber ebenso vermehrt an Fructoseintoleranz oder Fructosemalabsorption leiden würden, soll es daher eine pflanzliche Alternative zur Schulmilch geben. Zudem sei aus Sicht des Umwelt- und Tierschutzes, der Ernährung sowie der Gesundheit eine nachhaltige Alternative in Form eines Pflanzendrinks, der durch seine Zusammensetzung den Ernährungsbedürfnissen von Schulkindern entspreche, längst überfällig, mahnt Antragstellerin Katharina Werner (3207/A(E)). (Schluss) med