Parlamentskorrespondenz Nr. 256 vom 08.03.2023

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage zur Erleichterung von Kreditvergaben an ältere Personen

Wien (PK) – Ziel einer Regierungsvorlage mit Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz ist, die Kreditvergabe an ältere Personen zu erleichtern (1946 d.B.). Klargestellt werden soll dabei, unter welchen Voraussetzungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung die Möglichkeit unberücksichtigt bleiben kann, dass der/die Verbraucher:in während der Vertragslaufzeit verstirbt. So müsse zum einen "wahrscheinlich" sein, dass der/die Kreditnehmer:in zu seinen/ihren Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen kann. Zum anderen müssten die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte die Gewähr für die Abdeckung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag leisten.

Was eine Absicherung des Kredits durch Liegenschaften betrifft, dürfe sich laut Erläuterungen zwar die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie den Kreditbetrag übersteigt. Das bedeute aber umgekehrt, dass der Wert der Immobilie als einer der Faktoren durchaus berücksichtigt werden könne. Verwiesen wird auf die Erfordernis, dass der/die Kreditnehmer:in zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen kann. Das gewährleiste, dass der Wert der Liegenschaft nicht das hauptsächliche Kriterium bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist.

Enthalten sind in der Vorlage auch Anpassungen in der Rechtsanwaltsordnung (RAO). Betreffend EU-Bestimmungen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen habe sich zwischenzeitig Präzisierungsbedarf ergeben, dem mit den zur RAO vorgeschlagenen Änderungen Rechnung getragen werden soll. (Schluss) mbu