Parlamentskorrespondenz Nr. 269 vom 10.03.2023

Corona-Kurzarbeit kostete 9,82 Mrd. € bis Ende 2022

Arbeitsminister berichtet über Ausgaben

Wien (PK) – Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das COVID-19-Kurzarbeitsmodell eingeführt, das mit mehrmaligen Verlängerungen zunächst bis 30. Juni 2022 galt. Um einen geordneten Übergang zu einem regulären Kurzarbeitsmodell sicherzustellen, wurde eine Übergangsphase ab Juli 2022 geschaffen, die erneut bis 30. Juni 2023 verlängert wurde. Betriebe, die sich in nicht-saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter:innen beantragen, wobei die Beurteilung der Voraussetzungen und die Genehmigung strenger gehandhabt werden als während der Pandemie. Über die Ausgaben für Kurzarbeit hat der Arbeitsminister in regelmäßigen Berichten Auskunft zu geben.

Zahlen bis Ende Dezember 2022

Von Beginn der Pandemie bis Ende des Jahres 2022 sind Zahlungen in der Höhe von rund 9,82 Mrd. € für Kurzarbeit erfolgt. Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung mit Ende Dezember 2022 rund 9,91 Mrd. €. Das zeigt der 24. aus dem Arbeitsressort vorgelegte Bericht zur Kurzarbeit von Dezember 2022 (III-868 d.B.).

Ein Blick zurück zeigt, dass im Jahr 2022 im Vergleich zu den beiden Vorjahren verhältnismäßig geringe Zahlungen für Kurzarbeit anfielen. Während 2020 insgesamt knapp 5,5 Mrd. € und 2021 rund 3,7 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen ausbezahlt wurden, kamen im Jahr 2022 nur noch rund 626 Mio. € dazu.  

Zwischen März 2020 und Ende Dezember 2022 waren insgesamt 1.335.308 Personen in Kurzarbeitsprojekten einbezogen. Die Betroffenen waren durchschnittlich 118 Tage in Kurzarbeit. Der Frauenanteil betrug mit Ende Dezember 2022 44,6 %. Am stärksten betroffen waren Beschäftigte in den Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie. Im Bundesländervergleich lagen 2022 Wien und Niederösterreich an der Spitze. (Schluss) kar

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