Parlamentskorrespondenz Nr. 296 vom 16.03.2023

Maklerprovisionen: Einführung des Erstauftraggeberprinzips passiert Bundesrat

Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz, Transparenzdatenbank-Novelle ebenfalls von Länderkammer bestätigt

Wien (PK) –Der Bundesrat hat heute mehrheitlich grünes Licht für das sogenannte Erstauftraggeberprinzip bei Maklerprovisionen gegeben. Die Provision von Immobilienmakler:innen bei der Vermittlung von Mietwohnungen muss künftig von der Auftraggeberseite bezahlt werden – in den meisten Fällen sind das die Vermieter:innen. Laut Justizministerin Alma Zadić wird damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit aufgeräumt. Die Vertreter:innen von ÖVP und Grünen sprachen von einer wichtigen Entlastung, vor allem für junge Menschen. Die SPÖ kritisierte, dass trotz des heutigen Beschlusses Umgehungskonstruktionen möglich sein würden. Ein dazu eingebrachter Entschließungsantrag zur Umsetzung eines "echten Bestellerprinzips ohne Umgehungsmöglichkeiten" blieb in der Minderheit.

Neben dieser Erleichterung für Wohnungssuchende hat die Länderkammer ebenfalls mehrheitlich die Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz bestätigt, die insbesondere die Informationsverpflichtungen der Abgeber:innen betreffen. Dasselbe gilt für eine Novelle der Transparenzdatenbank, die eine Reihe an Vereinfachungen und Optimierungen bringt.

Maklergebühren ab Juli neu geregelt

Wohnungssuchende müssen künftig bei der Vermittlung von Mietwohnungen nur noch dann für die Provision der Immobilienmakler:innen aufkommen, wenn sie auch den Auftrag zur Suche gegeben haben. Ab 1. Juli 2023 gilt durch das heute bestätigte Maklergesetz-Änderungsgesetz nämlich das Erstauftraggeberprinzip. In den meisten Fällen werden somit die Vermieter:innen als Auftraggeber:innen die Provision begleichen müssen. Umgehungsgeschäfte sollen weitestgehend unterbunden und das Nichteinhalten mit Sanktionen belegt werden, wie die Regierungsvorlage vorsieht.

Eva Prischl (SPÖ/N) signalisierte seitens ihrer Fraktion keine Zustimmung. Durch das Bestellerprinzip sollten die Mieter:innen finanziell entlastet werden, das Versprechen halte in der Praxis jedoch nicht stand. Die Vermieter:innen seien durch die Neuregelung gesetzlich nicht verpflichtet, die Maklerprovision zu bezahlen, kritisierte Prischl. Die SPÖ-Mandatarin brachte deshalb einen Entschließungsantrag ein, der Umgehungskonstruktionen ausschließen soll.

"Umziehen kostet eine Menge Zeit, Geld und Nerven", unterstrich Elisabeth Kittl (Grüne/W). Durch den Wegfall der Maklerprovisionen würde ein "großer Brocken der Umzugskosten" wegfallen und eine seit langem bestehende Forderung der Grünen umgesetzt. Damit entlaste man vor allem junge Menschen sowie Personen mit wenig Einkommen.

Künftig würden die Maklerkosten von denjenigen übernommen werden, die den Auftrag dazu gegeben haben, hielt Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) fest. Bisher seien die Provisionshöhen für viele junge Menschen, etwa für Studierende oder junge Familien, nicht leistbar gewesen. Schwarz-Fuchs zeigte sich überzeugt, dass die Maklerbranche die Marktveränderungen gut bewältigen würden.

Auch Florian Krumböck (ÖVP/N) sprach von konkreten Verbesserungen und einem wichtigen Beschluss für junge Menschen. Dies bedeute größere finanzielle Bewegungsfreiheit beim Start ins eigene Leben. Durch den Entfall der Grunderwerbssteuer könnten noch weitere Entlastungen erreicht werden, so Krumböck.

Justizministerin Alma Zadić zeigte sich ebenfalls erfreut über die Umsetzung des Bestellerprinzips bei Maklergebühren. Man räume damit endlich mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Denn bisher seien Wohnungssuchende oft zur Zahlung einer Leistung verpflichtet gewesen, die sie nicht in Anspruch genommen hätten. Künftig müssten jene, die eine Leistung bestellen, diese auch bezahlen. Laut Zadić ist ein umfassender Umgehungsschutz gegeben, sodass die Gebühren in Zukunft nicht durch die Hintertüre an die Mieter:innen weitergegeben werden können. Man habe von den Fehlern in Deutschland gelernt und die Umgehungskonstruktionen explizit aufgelistet. Bei widerrechtlichem Verhalten würden hohe Verwaltungsstrafen drohen.

Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz

Mit den Klarstellungen im Heiz- und Kältekosten-Abrechnungsgesetz wird die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile normiert. Auf Wunsch der Abnehmer:innen müssen die Abgeber:innen künftig die Abrechnungsinformationen (samt Verbrauchs- oder Ablesewerten) auch an Dritte übermitteln.

Vereinfachungen und Optimierungen bei der Transparenzdatenbank

Mit der Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz ist eine Kategorisierung der Leistungen und Verwaltungsvereinfachungen für Gemeinden vorgesehen. Optimiert werden die Datenverfügbarkeit und -qualität in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. Zudem soll es mehr Transparenz bei den Energieleistungen des Bundes geben und künftig sollen Mitteilungen spätestens innerhalb von 14 Tagen übermittelt werden. Umgesetzt wird auch eine Rechnungshofempfehlung, wonach definierende und leistende Stellen verpflichtet werden, einmal jährlich Vollständigkeitserklärungen zu übermitteln. (Fortsetzung Bundesrat) med

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