Transparenzdatenbankgesetz, Änderung (1928 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 705/BNR
Dafür: V, F, G, A. Dagegen: S
Beschlossen im Nationalrat 705/BNR, Dafür: V, F, G, N. Dagegen: S

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Transparenzdatenbankgesetz 2012 (1928 d.B.)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Lösung der einheitlichen Kategorisierung von der E‑Government-Bereichsabgrenzungsverordnung und Neukategorisierung der Leistungsangebote durch die Datenklärungsstelle in Anlehnung an COFOG
  • Entfall der Verpflichtung der Definierenden Stellen zur eigenen Kategorisierung gemäß der E‑Government-Bereichsabgrenzungsverordnung
  • Verwaltungsökonomische Vereinfachungen für die Erfassung von Förderungen von Kleingemeinden
  • Verpflichtende Übermittlung des Förderungsgegenstandes und der Gewährung auch bei Leistungsverpflichteten
  • Zeitnahere Übermittlung der Gewährung und Auszahlungen durch die leistenden Stellen
  • Verpflichtung der Definierenden und Leistenden Stellen zur Übermittlung von Vollständigkeitserklärungen
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage, die die personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen des Bundes im Energiebereich legitimiert
01.02.2023

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen