Parlamentskorrespondenz Nr. 148 vom 15.02.2023

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Das Transparenzdatenbankgesetz soll novelliert werden (1928 d.B.). Die Schwerpunkte der Regierungsvorlage liegen bei der Kategorisierung der Leistungen und bei Verwaltungsvereinfachungen für Gemeinden. Optimiert werden sollen die Datenverfügbarkeit und -qualität in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. Zudem soll es mehr Transparenz bei den Energieleistungen des Bundes geben.

Verbesserungen von Datenqualität und -verfügbarkeit

Geplant ist, die Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank weiter zu verbessern und den Kreis der Datenquellen für die Transparenzdatenbank zu erweitern. Zudem sollen künftig Mitteilungen spätestens innerhalb von 14 Tagen übermittelt und weitere Informationen mitgeteilt werden. Verwaltungsökonomische Vereinfachungen betreffen die Erfassung von Leistungen von Kleingemeinden und die einheitliche Kategorisierung der Leistungen in Anlehnung an die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (Classification of the Functions of Government – COFOG).

Umgesetzt werden soll auch eine Rechnungshofempfehlung, wonach definierende und leistende Stellen verpflichtet werden, einmal jährlich Vollständigkeitserklärungen zu übermitteln. Darüber hinaus soll in Anlehnung an die Veröffentlichung bestimmter COVID-19-Wirtschaftshilfen eine Rechtsgrundlage für die personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen des Bundes, zur Abfederung der Preissteigerungen im Energiebereich für Unternehmen, geschaffen werden. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.