Parlamentskorrespondenz Nr. 334 vom 23.03.2023

Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Mio. € passiert Finanzausschuss

Oppositionsfraktionen kritisieren Modell der Einmalzahlungen

Wien (PK) – Zur Abfederung der ab 1. April geltenden 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Mio. € aufgestockt werden. Diese Mittel sollen zu dem bereits vom Nationalrat beschlossenen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Mio. € hinzukommen. Zudem wird der sogenannte "Wohnschirm", der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert. Dafür haben sich heute ÖVP und Grüne mehrheitlich im Finanzausschuss ausgesprochen. Der Wohnkostenzuschuss muss von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden.

Mit den zusätzlichen Mitteln könnten von den Ländern je nach Wohnsituation adäquate Unterstützungen ausgestaltet werden, heißt es in der Begründung. Diese könnten auf die jeweiligen Rahmenbedingungen, wie etwa unterschiedliche Mietformen oder gestiegene Kosten im Bereich des Wohneigentums, Bezug nehmen. Laut ÖVP und Grünen könnte damit das "ärmste Viertel" aller Haushalte mit durchschnittlich 225 € unterstützt werden. Die für den ersten Zweckzuschuss von 450 Mio. € bereits vorgesehenen Voraussetzungsbestimmungen sollen auch für die neu hinzugekommenen Mittel gelten. Was die Aufstockung des Wohnschirms betrifft, würden sich die ab Mai 2023 massiv steigenden Mieten zeitverzögert auswirken, weshalb eine weitere Dotierung im Jahr 2024 notwendig sei.

Die entsprechenden Änderungen im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz sowie im Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz wurden von ÖVP und Grünen mit einem sogenannten Ausschussantrag eingebracht, der auf einem Antrag zur Behebung eines Redaktionsversehens im Einkommensteuergesetz basiert (3256/A).

Mit einem weiteren Abänderungsantrag haben die Regierungsparteien zudem geregelt, dass aus ökologischen Gründen für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Heizungen (Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärmetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze) in Zusammenhang mit Gebäuden ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden kann. Dadurch soll im betrieblichen Bereich ein weiterer steuerlicher Beitrag zum Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme – wie sie auch im Rahmen des Programms "Raus aus Öl und Gas" gefördert werden – geleistet werden, heißt es im Antrag.

Oppositionsfraktionen vermissen inflationsdämpfende Maßnahmen

Die Vertreter:innen der Oppositionsparteien kritisierten – aus unterschiedlichen Gründen - die von der ÖVP und den Grünen gewählte Vorgangsweise. Es handle sich um "ein Versagen der Bundesregierung", dass nichts gegen die "Mietexplosion von 8,6 %" gemacht werde, bemängelte Ruth Becher (SPÖ). Wenige Haushalte würden nun rund 200 € an Einmalhilfen erhalten, es sei jedoch wichtiger, die Teuerung "einzufangen". Die auch von Wirtschaftsexpert:innen empfohlene Mietpreisbremse wäre eine solche Maßnahme gewesen, unterstrich Becher.

Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach von "Husch-Pfusch-Anträgen" und nicht nachhaltigen Einmalmaßnahmen. Positiv sei, dass die Regierungsparteien nun das Problem der Unleistbarkeit des Wohnens erkannt habe. "Die Maßnahme ist weder gerecht, noch treffsicher", hob Hermann Brückl (FPÖ) hervor. Zudem konnte der FPÖ-Abgeordnete nicht erkennen, was der Antrag zum Investitionsfreibetrag mit dem Problem der steigenden Mieten zu tun haben soll. Dies Lösung sei nur zum Vorteil der Vermieter:innen.

Für Karin Doppelbauer (NEOS) ist der Wohnkostenzuschuss zwar besser als eine Mietkostenbremse, das Konzept der Einmalzahlungen sei aber zumeist "ein Tropfen auf den heißen Stein". "Es braucht nachhaltige Lösungen, damit sich die Menschen selbst helfen können", forderte Doppelbauer. Die NEOS-Mandarin begrüßte die Erweiterung des Investitionsfreibetrags, hier wäre laut Doppelbauer jedoch "mehr möglich gewesen".

ÖVP spricht von zielgerichteter Maßnahme, Mietkostenbremse für Grüne bessere Alternative

"Wir schaffen damit eine zielgerichtete Maßnahme für jene Personen, die durch die Teuerung in Not geraten sind", unterstrich Johann Singer (ÖVP). Durch die großen Belastungen im Bereich Wohnen sei die Aufstockung gerechtfertigt und komme Härtefällen zu Gute. Der ÖVP-Mandatar geht davon aus, dass der Zweckzuschuss im Juni 2023 an die Bundesländer überwiesen wird.

Sie bedauere, dass es nicht möglich gewesen sei, sich innerhalb der Koalitionsparteien auf eine Mietkostenbremse zu einigen, zeigte sich Nina Tomaselli (Grüne) enttäuscht. Somit würden die Vermieter:innen keinen Solidarbeitrag leisten. Die Mietkostenbremse sei zwar die bessere Alternative gewesen, aus sozialpolitischer Verantwortung würden die Grünen nun aber auch der nun getroffenen Lösung zustimmen. Was die Änderungen beim Investitionsfreibetrag betrifft, habe man im Zuge der Ökosozialen Steuerreform ökologische Investitionen begünstigt, aber klimafreundliche Heizungen als Teil des Gebäudes ausgeschlossen, was man nun ändere, erläuterte Jakob Schwarz (Grüne).

NEOS gegen Grunderwerbssteuer beim ersten Wohneigentum

Zudem befasste sich der Finanzausschuss mit einem Entschließungsantrag der NEOS (2762/A(E)). Geht es nach der kleinsten Oppositionspartei soll der Zugang zu leistbarem Wohneigentum erleichtert werden, indem beim Kauf der ersten Wohnimmobilie ein Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer in Höhe von 400.000 € gilt. Ebenso sollen in diesem Fall die Eintragungsgebühren ins Grundbuch vollständig entfallen, argumentiert Antragsteller Gerald Loacker (NEOS). Der Antrag wurde von ÖVP und Grünen vertagt.

Es sei zentrales Anliegen der NEOS, es den Menschen in Österreich zu erleichtern, Eigentum aufzubauen, betonte Michael Bernhard (NEOS). Auch die ÖVP habe im Zuge der Debatte um die Mietkostenbremse ähnliche Überlegungen angestellt.

Auch seitens der ÖVP gebe es das "klare Bekenntnis zum Eigentum", Ziel sei es, Maßnahmen zur Unterstützung des Erwerbs zu setzen, antwortete Johann Singer (ÖVP). Leider habe man dazu innerhalb der Koalition noch keinen tragbaren Kompromiss gefunden.

Gerhard Kaniak (FPÖ) signalisierte Zustimmung zum NEOS-Antrag von seiner Fraktion. Eine Eigentumswohnung oder ein Haus seien der größte Schutz vor Altersarmut.

Der NEOS-Vorschlag habe den großen verteilungspolitischen Nachteil, dass man damit nicht "die Mitte", sondern auch den Kauf luxuriöser Immobilien fördere, erwiderte Nina Tomaselli (Grüne). Angesichts der aktuellen budgetären Lage seien Steuererleichterungen ohne Gegenfinanzierung nicht zweckmäßig.

Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach von einer "absurden Idee" der NEOS, das Steuersystem noch ungerechter und leistungsfeindlicher zu machen. Schon jetzt würden die Steuern auf Eigentum nur 3,5 % gegenüber den 10 % auf Wohnkosten betragen. (Fortsetzung Finanzausschuss) med