Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 26.04.2023

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Wien (PK) – Während sich die FPÖ in ihrem Entschließungsantrag für die Einführung eines bundesweiten Corona-Wiedergutmachungsfonds ausspricht, fordern die NEOS die Einführung eines Klimalabels für Lebensmittel in Einrichtungen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung. Geht es nach den Sozialdemokrat:innen, soll der Reparaturbonus auf Fahrräder ohne elektrischen Antrieb ausgeweitet werden. Zudem soll bei Insolvenzen der dreijährige Tilgungsplan für Verbraucher:innen auf Dauer beibehalten werden.

FPÖ: Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes

Nach dem Vorbild des Bundeslandes Niederösterreich wollen die Freiheitlichen auch bundesweit einen Corona-Wiedergutmachungsfonds umgesetzt sehen (3302/A(E)). Dieser solle auf zwei Jahre angelegt, mit mindestens 250 Mio. € dotiert sein und die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluieren bzw. ausgleichen, so die Antragsteller:innen Dagmar Belakowitsch, Christian Hafenecker, Gerhard Kaniak, Peter Wurm und Gerald Hauser. Konkret sollen etwa Beratungsleistungen bei individuellen Schäden, medizinische Betreuung bei Impf-Beeinträchtigungen, die Behandlung psychischer Probleme, Heimunterricht und sonstige Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche finanziert werden. Bundesländer, die wie Niederösterreich bereits einen solchen Fonds vorgesehen haben, sollen die Kosten vom Bund erstattet bekommen, wird außerdem gefordert. Gleichlautende Anträge wurden dem Sozialausschuss (3304/A(E)) und dem Gesundheitsausschuss (3303/A(E)) zugewiesen.

NEOS: Klimalabel für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung

Geht es nach den NEOS, soll es zur Einführung eines verpflichtenden Klimalabels zum CO2-Abdruck von Lebensmitteln in Einrichtungen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung kommen. Als Vorbild dafür soll die ab Herbst 2023 geplante Herkunftskennzeichnung für Großküchen und Kantinen gelten. Denn laut einer internationalen Studie würden Verbraucher:innen vermehrt zu Produkten mit einem geringen C02-Fußabdruck greifen, betont Antragstellerin Katharina Werner. Eine flächendeckende Einführung eines weiteren Kennzeichens für die Privatwirtschaft lehnen die NEOS hingegen ab, da es zu einer Überforderung der Konsument:innen und der Betriebe kommen könne. Der Staat soll jedoch seine Vorbildfunktion nutzen, Erfahrungswerte sammeln und Best-Practice-Beispiele weitergeben, um "einen wichtigen Schritt in Richtung transparente und zukunftsorientierte Lebensmittelpolitik zu gehen", heißt es in der Initiative (3262/A(E)).

SPÖ: Reparaturbonus auf Fahrräder ohne E-Antrieb ausweiten

Im Sinne eines "nachhaltigen Mobilitätskonzepts mit sozialer Perspektive für Familien mit Kindern, Geringverdiener:innen sowie generell für Menschen, die keine E-Bikes besitzen", sei es notwendig, den Reparaturbonus auf Fahrräder ohne elektrischen Antrieb auszuweiten, fordert die SPÖ in einem Entschließungsantrag (3265/A(E)). Mit dem seit April 2022 bundesweit geltenden Bonus kann für die Reparatur von Elektrogeräten ein Zuschuss von bis zu 50 % gegeben werden. Da vor allem Familien wie auch Durchschnittsverdiener:innen im Alltag ohnehin verhältnismäßig hohe Ausgaben zu bewerkstelligen hätten, sei es notwendig, den Reparaturbonus bei Fahrrädern nicht vom elektrischen Antrieb abhängig zu machen, so die Antragsteller Klaus Köchl und Christian Drobits.

SPÖ: Dreijähriger Tilgungsplan für Verbraucher:innen auf Dauer beibehalten

In einem weiteren Entschließungsantrag pocht SPÖ-Antragsteller Christian Drobits darauf, den dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher:innen auf Dauer beizubehalten. Durch die jüngste Novelle der Insolvenzordnung habe man zwar auf die Empfehlung der EU zur Gleichbehandlung von Schuldnergruppen reagiert, im Gegensatz zu Unternehmer:innen könnten jedoch Verbraucher:innen nur bis zum 16. Juli 2026 befristet, Gebrauch von der dreijährigen Entschuldungsoption machen. Danach stehe für diese Gruppe nur noch die fünfjährige Abschöpfungslösung zur Verfügung. Neben zahlreichen auftretenden rechtspolitischen Fragen hätte eine unterschiedliche Entschuldungsdauer für (ehemalige) Unternehmer:innen und Verbraucher:innen auch weitreichende wirtschafts- und sozialpolitische Folgen, die, vor dem Hintergrund der aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Lage, nicht gewünscht sein könnten, gibt Drobits zu bedenken. Zudem wären vor dem Auslaufen der dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit die Schuldnerberatungen und in der Folge die Gerichte mit einem enormen Andrang von Insolvenzanträgen konfrontiert (3266/A(E)). (Schluss) med

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