Parlamentskorrespondenz Nr. 466 vom 28.04.2023

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

FPÖ fordert Stärkung des Interpellationsrechts von Abgeordneten

Wien (PK) – Die FPÖ will das Interpellationsrecht von Abgeordneten stärken und hat in diesem Sinn eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats beantragt (3361/A). Susanne Fürst und Christian Hafenecker ist es unter anderem ein Dorn im Auge, dass der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats – anders als Regierungsmitglieder – an sie gerichtete schriftliche Anfragen von Abgeordneten nicht innerhalb von zwei Monaten beantworten müssen. Zudem soll es ihnen zufolge künftig möglich sein, im Plenum des Nationalrats über unzureichende Anfragebeantwortungen des Nationalratspräsidenten bzw. der Nationalratspräsidentin sowie der Rechnungshofpräsidentin bzw. des Rechnungshofpräsidenten zu diskutieren. Derzeit sich derartige "Kurze Debatten" auf Anfragebeantwortungen von Regierungsmitgliedern beschränkt.

Begründet wird die Initiative von Fürst und Hafenecker damit, dass es zuletzt "indiskutable" Anfragebeantwortungen durch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka gegeben habe. Auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker werfen sie "intransparentes Handeln" vor. Durch eine Debatte im Nationalrat würde das nicht nur öffentlich sichtbar, man hätte auch die Möglichkeit, eine Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen, machten die beiden FPÖ-Abgeordneten geltend.

Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Rechnungshofausschuss zugewiesen. (Schluss) gs