Parlamentskorrespondenz Nr. 544 vom 17.05.2023

Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums im Jahr 2023

Monatliche Informationen über Aufwendungen für Tests, Impfstoffe sowie Zuschüsse an Länder und Sozialversicherung

Wien (PK) – Für das Jahr 2023 wurden im Bundesfinanzgesetz insgesamt 400 Mio. € an Kostenersätzen für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz veranschlagt, wobei bis Ende April 431,55 Mio. € (Jänner und Februar 171,45 Mio. €, März und April 260,1 Mio. €) angefallen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzt:innen oder Untersuchungen. Dies geht aus dem aktuellen Monatsbericht von Gesundheitsminister Johannes Rauch gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-972 d.B.). Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die laut BFG heuer 200 Mio. € vorgesehen sind. Darunter fielen in der Vergangenheit nicht nur Ausgaben für Schutzausrüstung, Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung, Ersatzspitäler, Testungen, Mehraufwand für Rettungsdienste, sondern auch für Impfaktionen oder die Abrechnung der 500 €-Boni für das Pflegepersonal. Im Bericht 2023 wurden für die ersten vier Monaten nur mehr Zahlungen für die Posten Impfaktionen und administrativer Aufwand im Zusammenhang mit Testungen ausgewiesen, wobei dafür 18,67 Mio. € angefallen sind.

Starker Rückgang bei den Zahlungen für die Ausgaben für Tests in Apotheken und im niedergelassenen Bereich

Seit Juni 2021 wird in den Monatsberichten detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So erhielten die BVAEB und die SVS in ersten vier Monaten des Jahres 2023 1,37 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien. Öffentliche Apotheken, ärztliche Hausapotheken und der niedergelassene Bereich sind berechtigt, COVID-19-Tests (25 € pro Test) an asymptomatischen Personen durchzuführen. Bis Ende April 2023 sind dafür Mittel in der Höhe von 138.547 € an die Sozialversicherungen geflossen. Aufgrund neuer Bestimmungen können Vertragsärzt:innen im niedergelassenen Bereich seit September 2022 COVID-19-Tests nur noch bei bestimmten vulnerablen Personengruppen durchführen.

Gemäß der Neuausrichtung der Teststrategie wurden seit April 2022 SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der österreichischen Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Gesundheitsministerium, das insgesamt 61,5 Millionen Selbsttests bestellt hat. Damit sind bis zum Monatsende des Berichtszeitraums Zahlungen in der Höhe von 5,7 Mio. € verbunden. Die getätigten Zahlungen für die Honorare für die Abgabe durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test) belaufen sich per Stand Ende April 8,5 Mio. €, wobei auch die Vormonate seit Einführung der Maßnahme inkludiert sind. Außerdem obliegt es dem Bund, die Honorare für die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich zu ersetzen, was bis Ende April 2023 rund 1,8 Mio. € ausgemacht hat.

Der Gesetzgeber hatte im Laufe der Pandemie die Möglichkeit zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigten und Lehrlingen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten haben, beschlossen ("Risikogruppe"). Seit 15.12.2021 können nur mehr jene Personen ein Risikoattest erhalten, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, bzw. bei denen trotz dreifacher Impfung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gegeben ist. Die Betroffenen erhalten von den jeweiligen Arbeitgeber:innen weiterhin ihre Bezüge, die dadurch anfallenden Personalkosten werden den Unternehmen durch die Sozialversicherungen erstattet. Diese wiederum haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. In diesem Zusammenhang wird bis Ende April ein Betrag in der Höhe von 846.116 € (BVAEB und Länder) ausgewiesen. Für die Beratung im Zusammenhang mit einem Heilmittel zur Behandlung von COVID-19 erhalten Ärzt:innen ein pauschales Honorar von 12 €. Im Berichtszeitraum sind dafür 291.369 € an Zahlungen angefallen.

Corona-Impfstoffbeschaffung im Jahr 2023: Reduktion der weiteren Lieferungen auf 2,9 Millionen Impfdosen

Bisher wurden 47,3 Millionen Impfdosen von sieben verschiedenen Herstellern nach Österreich geliefert, im Jahr 2023 sollen laut aktuellem Bericht noch 2,9 Millionen folgen (Stand Februar: 10,9 Mio. €). Dazu kommen noch Kosten für den Ankauf von Impfzubehör sowie für die Distribution, für die im Berichtszeitraum 1,2 Mio. € angefallen sind. Insgesamt sind für diese Posten laut BFG 2023 Mittel in der Höhe von 301,8 Mio. € budgetiert. Ab dem 1.1.2023 liegt eine weitere Folgebeauftragung der Corona-Impfstofflogistik mit einer Laufzeit bis 31. Mai 2025 und einem Höchstvolumen von 70 Millionen Dosen und maximalen Kosten von 36,2 Mio. € vor. Es bestehe aber keine Verpflichtung zum tatsächlichen Abruf, heißt es im Bericht. Bis Ende April wurden für die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen Zahlungen im Ausmaß von rund 19,47 Mio. € getätigt.

Für an Apotheken oder Ärzt:innen überwiesene Honorare für den Ausdruck von Elektronischen Impfpässen oder Impfzertifikaten (3 € pro Stück) sind heuer 97.773 € angefallen. Die Impfkampagne des Bundes wurde seit 1. Juli 2022 vom Gesundheitsministerium betreut und finanziert; dafür sind bis Ende April 1,6 Mio. € ausbezahlt worden.

Per Stand Ende April 2023 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Ukraine (250.000 Dosen), Libanon (101.600), Bosnien und Herzegowina (498.800), Georgien (5.000), Tunesien (50.000), Costa Rica (50.000), Iran (1,000.000), Tadschikistan (50.000), Usbekistan (150.000), Vietnam (50.000), Bangladesch (1,251.000) und Ghana (345.100) sowie 415.200 Dosen für die COVAX-Fazilität. Den Pfizer-Impfstoff erhielten Brasilien (1,120.230), Pakistan (501.120), Nepal (400.320), Madagaskar (51.840), Mexiko (33.600), El Salvador (28.800), die West Bank und Gaza (19.200) sowie die OSZE (402). Der Impfstoff Jannsen ging an Burkina Faso (396.000 Dosen), die Philippinen (266.400), Afghanistan (331.200), Niger (216.000), Tanzania (957.600) und den Sudan (1,000.800). Der OSZE wurden 1.200 Moderna-Dosen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden somit rund 9,54 Millionen Dosen an andere Länder weitergegeben. Alle Zahlen der Vormonate können aus den bisher vorgelegten Berichten (III-943 d.B.) entnommen werden. (Schluss) sue